RodungenVerwaltung sieht den Eigentümer der Villa Trips mit Bauplänen im Recht

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Kerpen-Horrem – Die Stadtverwaltung bleibt bei ihrer Auffassung, in Sachen „Villa Trips“ keinen Fehler gemacht zu haben. Man habe die Rodungen „nicht vermeiden“ können, betonte Dezernent Joachim Schwister im Stadtrat. Wie er ausführte, sei der Landschaftsschutz für das Areal an der Villa neben der Burg Hemmersbach auch nicht von der Stadt eigenmächtig aufgehoben worden.

Er sei nun lediglich „überdeckt“, weil es eine Bauvoranfrage gegeben habe, der die Stadt habe zustimmen müssen. Diese sei aufgrund der Baugesetzgebung zwingend gewesen. So habe der Eigentümer der Villa ein entsprechendes Rechtsgutachten einer „renommierten Anwaltskanzlei“ vorgelegt, dem die Stadt nach intensiver Prüfung gefolgt sei. Das Baurecht habe gegenüber dem Landschaftsschutz Vorrang.

Einen Antrag der Grünen, die positive Bescheidung der Bauvoranfrage zurückzunehmen und den Besitzer der Villa zur Aufforstung der gerade erst gerodeten Fläche zu zwingen, wurde im Stadtrat erst gar nicht weiterverfolgt. Würde der Rat diesem Antrag zustimmen, wäre dies „rechtswidrig“, meinte CDU-Fraktionschef Klaus Ripp.

Wie Schwister weiter ausführte, hatte der Eigentümer erst vor, drei Bauwerke zu errichten. Dies hätte dann einen „städtebaulichen Regelbedarf“ zur Folge gehabt. Die Zahl der Bauvorhaben sei auf zwei reduziert worden. Bekanntlich soll es sich dabei um einen Ersatzbau für das Museum und um ein Mehrfamilienhaus handeln.

Das Hotel, das in Nachbarschaft der Villa Trips von einem anderen Eigentümer gebaut wird, trägt maßgeblich dazu bei, dass das ganze Areal als „Baulücke“ eingestuft wird und deshalb mit in die Umgebung passenden Gebäuden bebaut werden darf.

Das Hotel ist der Umbau einer Reithalle. Die Halle, sagte Schwister, sei schon vor Jahrzehnten als landwirtschaftliches Nebengebäude genehmigt worden. Die dann folgende Genehmigung für den Hotelbau sei möglich geworden, weil es sich nicht um einen Neubau im Landschaftsschutzgebiet handelte.

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