Umbau der Bernhardstraße in BrauweilerWeitere Anwohner werden wohl zur Kasse gebeten

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Auf der Bernhardstraße ist viel Betrieb. Im dritten Quartal beginnen die Umbauarbeiten.

Auf der Bernhardstraße ist viel Betrieb. Im dritten Quartal beginnen die Umbauarbeiten.

Pulheim-Brauweiler – Wann genau der Umbau der Bernhardstraße beginnt, steht noch nicht fest. Noch ist die Rede vom dritten Quartal – 2021, wohlbemerkt.

Eines steht allerdings fest: Auch die Anwohner der viel befahrenen Kreisstraße 25 werden wohl zur Kasse gebeten. Die Stadt Pulheim wird sie an den Kosten für die Erneuerung der „Nebenanlagen“ beteiligen. Gemeint sind die Bürgersteige, die erneuert und verbreitert werden, sowie die neue Straßenbeleuchtung. Das Kommunalabgabengesetz, kurz KAG, macht dies möglich. Für den Umbau der Bernhardstraße und den Bau der beiden Kreisel an den Knoten Bernhard-/Ehrenfried-/Mathildenstraße und Bernhardstraße/Pfalzgrafenstraße kommt der Rhein-Erft-Kreis auf.

Pulheim: Voraussetzung für Beitragspflicht wahrscheinlich

Warum die Anwohner diese Straßenbaubeiträge zahlen müssen, hat die Stadtverwaltung nach einer „beitragsrechtlichen Vorprüfung“ zuletzt in einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Tiefbau und Verkehr erläutert. Ihrer Ansicht nach weisen die Bürgersteige „ein Alter auf, das nach der verwaltungsrechtlichen Rechtssprechung den Schluss zulässt, dass die regelmäßige Nutzungsdauer abgelaufen ist“. Da die Bürgersteige, die an vielen Stellen sehr schmal sind, in einem „erneuerungsbedürftigen Zustand“ sind, dürften die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht vorliegen, schlussfolgert die Stadtverwaltung.

Sollte sich während der Bauarbeiten herausstellen, dass der Unterbau der Bürgersteige „unzulänglich“ ist und „erstmals“ neue Schichten – wie etwa eine Frostschutzschicht – eingebaut werden müssen, könne auch dies eine Beitragspflicht begründen.

Bernhardstraße: Straßenbeleuchtung schon ein halbes Jahrhundert alt

Auch in puncto Straßenbeleuchtung dürften aus Sicht der Stadtverwaltung die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht der Anwohner gegeben sein. Diese sei um die 50 Jahre alt. Ziel sei es, die Straße gleichmäßiger und intensiver auszuleuchten und somit die Sichtverhältnisse zu verbessern.

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Auf eine finanzielle Entlastung sollten die Anwohner nicht hoffen, da die für den Umbau der Bernhardstraße relevanten Beschlüsse schon vor Jahren und nicht, wie in der Förderrichtlinie Straßenbeiträge vorgesehen, ab dem 1. Januar 2018 gefasst worden seien.

Ein Informationsschreiben für die Anwohner ist vorbereitet. Verteilt werde es, wenn klar sei, wie sich die von den Versorgungsträgern angekündigten Verzögerungen auf den Bauzeitenplan auswirken.

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