Über den Antrag der Stadt Pulheim auf Zulassung der Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.
Segmüller-ErweiterungPulheim legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein

Die Stadt Pulheim hat dem Unternehmen Segmüller im August 2023 genehmigt, die Verkaufsfläche von 30.000 auf 38.000 Quadratmeter zu erweitern.
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Die Stadt Pulheim legt Berufung gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ein. In der Urteilsbegründung im Oktober hatte der Vorsitzende Richter erklärt, dass die Baugenehmigung für die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller im Gewerbegebiet Pulheim von 30.000 auf rund 38.000 Quadratmeter rechtswidrig ist und die Stadt sie aufheben muss.
Pulheim: Gericht gibt Klägerinnen recht
In der mündlichen Verhandlungen hatten die Juristen am Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass sie die Klagen der Städte Bergheim (Az 23 K 5478/23) und Leverkusen (23 K 5213/13) gegen die von der Stadt Pulheim im August 2023 erteilte Baugenehmigung für zulässig halten. Die Klägerinnen halten sie für rechtswidrig, weil sie einem Vergleich widerspreche.
Vor der Eröffnung des Einrichtungshauses im Gewerbegebiet Pulheim im Jahr 2016 hatten die Städte Bergheim und Leverkusen gegen die Baugenehmigungen, die Pulheim erteilt hatte, geklagt. Beide Städte sahen in dem Bauprojekt eine Gefahr für ihren lokalen Einzelhandel. Die Verfahren endeten schließlich mit einem Vergleich, den die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Köln schlossen.
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Pulheim: Vergleich ist bindend
Darin hatten die Städte Bergheim, Leverkusen, Pulheim und die Firma Segmüller festgelegt, dass die Verkaufsfläche auf maximal 30.000 Quadratmeter begrenzt ist. Segmüller hatte zunächst mit 45.000 Quadratmetern geplant.
Dieser geschlossene Vergleich – ein öffentlich-rechtlicher Vertrag – sei für alle Beteiligten bindend, hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung erklärt. Somit hätte die Stadt Pulheim die Baugenehmigung für die Erweiterung nicht erteilen dürfen. Es gehe um Rechtssicherheit und Klarheit auf unbestimmte Zeit. Die Beteiligten hätten den Vergleich sogar auf Rechtsnachfolger übertragen.
Nachdem die Stadt die Baugenehmigung im August 2023 erteilt hatte, hatte die Firma Segmüller die Verkaufsfläche erweitert, indem sie Trennwände im bestehenden Gebäude versetzt hat. Da das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Oktober noch nicht rechtskräftig ist, haben sie noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verkaufsfläche in dem Pulheimer Einrichtungshaus.
Über den Antrag der Stadt Pulheim auf Zulassung der Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster.

