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FörderungDer Rhein-Erft-Kreis legt Programm für Erneuerbare Energien neu auf

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Zu sehen ist eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert Investitionen in Erneuerbare Energien in Privathaushalten.

Zuletzt war der Topf mit einer Million Euro bereits nach drei Monaten ausgeschöpft gewesen.

Der Rhein-Erft-Kreis stellt ab dem 5. Januar 2026 wieder eine Million Euro für Investitionen in Erneuerbare Energien in Privathaushalten zur Verfügung. Damit setzt der Kreis das Klimaschutz-Förderprogramm „Energieoffensive“ fort. Bereits im Jahr 2025 stieß das Programm auf enorme Resonanz, teilt der Kreis mit: Binnen drei Monaten sei der Fördertopf ausgeschöpft gewesen, über zwei Millionen Euro seien bisher an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt worden.

„Insgesamt wurden dadurch Investitionen von mehr als 27 Millionen Euro im Rhein-Erft-Kreis ausgelöst“, heißt es beim Kreis. Das Förderprogramm umfasst die Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen für Elektroautos, solarthermischen Anlagen sowie Balkonkraftwerken. Zielgruppen sind private Haushalte, Wohneigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer, „die in die Zukunft investieren wollen und gleichzeitig die Umwelt schützen wollen“.

Rhein-Erft-Kreis: Geld für PV-Anlagen, Batteriespeicher oder auch Wallboxen

Gefördert werden der Einbau von Photovoltaikanlagen mit 1000 Euro, Batteriespeicher (500 Euro), Wallboxen (200 Euro), Solarthermieanlagen (500 Euro) und Balkonkraftwerken (200 Euro). Pro Haushalt können maximal 1500 Euro beantragt werden. Ab Montag, 5. Januar 2026, 8 Uhr, ist das Online-Bürgerportal unter für digitale Anträge geöffnet. Alternativ können Anträge postalisch eingereicht werden. Vor dem 5. Januar 2026 eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Balkonkraftwerke, die noch im Jahr 2025 installiert und in Betrieb genommen wurden, können gefördert werden, sofern der Kaufbeleg nicht älter als sechs Monate ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Fragen rund um das Förderprogramm werden im Energie-Kompetenz-Zentrum des Rhein-Erft-Kreises (EkoZet) beantwortet. Termine können telefonisch unter der Rufnummer 02273/953604-17 oder per E-Mail vereinbart werden.

In der Woche ab dem 5. Januar gelten abweichende Zeiten der Telefonberatung: Montag, 5., Dienstag, 6., und Mittwoch, 7. Januar: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr; Freitag, 9. Januar: 10 bis 12 Uhr . Ab dem 12. Januar ist die Telefonberatung montags bis donnerstags 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie freitags 10 bis 12 Uhr erreichbar. Der Rhein-Erft-Kreis ist unter der Rufnummer 02271/83-16148, per E-Mail sowie zu den Öffnungszeiten im Kreishaus Bergheim erreichbar: Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.