Inzidenz über 260Wesseling reagiert und verschärft ab sofort die Corona-Regeln

Lesezeit 3 Minuten
Wesseling Rheinpark Archiv

In Wesseling gelten ab dem 1. April deutlich strengere Corona-Regeln. (Archivbild)

Wesseling – Ab Donnerstag, 1. April, gelten in Wesseling verschärfte Corona-Regeln. Das hat der Krisenstab der Stadt kurzfristig am Mittwochabend bekanntgegeben. Die Stadt reagiert damit auf die immer weiter steigende Inzidenz, die am Mittwochabend in Wesseling bei 264,1 lag.

Nach der Zustimmung des NRW-Gesundheitsministeriums gelten in Wesseling eine erweiterte Maskenpflicht und ein Alkohol-, Picknick- und Grillverbot. Die verschärften Corona-Regeln sind zunächst bis zum 18. April gültig, macht die Stadt deutlich. In dieser Zeit soll der Ordnungsdienst auch verschärft die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Das gilt laut Stadt vor allem am Osterwochenende.

„Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich an die Stadt und fordern härtere Regeln und verstärkte Kontrollen, weil sie sich im öffentlichen Raum zwischen zu vielen Menschen, die keine Maske tragen, und zu vielen Grüppchen, die sich in ihrer Freizeit mit zu vielen Personen treffen, nicht sicher fühlen“, sagt Gunnar Ohrndorf, Erster Beigeordneter und Ordnungsdezernent. „Wir haben im Regelwerk nun dort einen Schritt weiter gemacht, wo es in unserer Hand liegt, und hoffen auf das Mitwirken und die Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger.“

Wesseling: In diesen Bereichen gilt ab dem 1. April eine Maskenpflicht

Neben den schon bekannten Bereichen im Stadtgebiet (Fußgängerzone und Rheinpark) gilt die Maskenpflicht ab dem 1. April auch für das Naherholungsgebiet Entenfang inklusive Skaterpark und Hundefreilauffläche sowie den Bereich rund um den Teich und an der Hundefreilauffläche im Landschaftspark Eichholz.

In den rot markierten Bereichen gilt ab dem 1. April eine Maskenpflicht.

Von 7 bis 17 Uhr gilt die Maskenpflicht außerdem im Umkreis von 50 Metern um Kitas, Schulen und Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendarbeit. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum Erreichen des Grundschulalters und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Wesseling: Picknick- und Grillverbot

In ganz Wesseling gibt es darüber hinaus ab dem 1. April ein Picknick- und Grillverbot im öffentlichen Raum. Außerdem herrscht in allen Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, auch ein Alkoholverbot. „Der überwiegende Teil der Neuinfektionen in Wesseling lässt sich auf Treffen im Familien- und Freundeskreis zurückführen. Das zeigen die Kontaktlisten ganz klar und deutlich. Auf diese Tatsache müssen wir reagieren“, betont Ohrndorf.

Das könnte Sie auch interessieren:

Individualsport unter freiem Himmel mit höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten bleibt dagegen weiterhin erlaubt. Dafür ist das Ulrike-Meyfarth-Stadion dienstags von 15.30 bis 20 Uhr, sonntags von 09.45 bis 12.15 Uhr geöffnet. Der Mindestabstand beträgt fünf Meter.

Vereinssport in Gruppen von maximal zehn Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ist ohne negativen Corona-Test möglich. Bei Gruppen mit bis zu 20 Kindern müssen Tests vorliegen Kinder bis zum Grundschulalter sind von der Testpflicht befreit.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Bürger auch auf der Internetseite der Stadt.

KStA abonnieren