Antrag von Initiative SeebrückeSeenotrettung vorerst kein Thema im Kreistag

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Seebrücke

(Symbolbild)

Rhein-Sieg-Kreis – Der Kreistag wird sich vorerst nicht mit der zivilen Seenotrettung an den EU-Außengrenzen beschäftigten. Einer solchen Bürgeranregung des Rhein-Sieg-Ablegers der Bewegung Seebrücke hat Landrat Sebastian Schuster eine Absage erteilt. Die Mitglieder der Seebrücke hatten angeregt, dass der Landrat nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistags an die 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister  im Kreis appellieren solle, ihre Kommunen zu „sicheren Häfen“ zu machen und zusätzliche Menschen   aufzunehmen, die aus Seenot gerettet wurden.  180 Unterschriften von Unterstützern untermauerten diese Anregung.

Nicht der Aufgabenbereich des Rhein-Sieg-Kreises

Der Landrat begründet seine Haltung mit juristischen Argumenten. „Es ist formalrechtlich nicht möglich, dieses Thema zu behandeln, weil die Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich des Rhein-Sieg-Kreises fällt“, sagte  Schuster dazu auf Anfrage. Gleichwohl habe er für das Anliegen der Initiative großes Verständnis und Sympathie. „Ich bin persönlich der Meinung, dass wir es nicht zulassen dürfen, dass Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken.“ Statt das Thema im Kreistag  zu behandeln, will er das Anliegen der Seebrücke beim nächsten Treffen mit den Bürgermeistern ansprechen. Er will zudem das Gespräch mit der Initiative suchen.

Ihr Sprecher Bastian Reichardt lässt Schusters Argumentation nicht gelten. Diese sei weder durch die Hauptsatzung des Kreises, noch durch die NRW-Gemeindeordnung gedeckt. Die Seebrücke Rhein-Sieg fordert deshalb weiterhin, dass sich die politischen Gremien des Kreises mit der Bürgeranregung beschäftigen und setzt dem Landrat ein Ultimatum. „Wir bitten Sie, uns innerhalb von zwei Wochen darüber zu informieren, dass unsere Anregung auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des zuständigen Ausschusses gesetzt wird“, heißt es in einem Brief an Schuster. „Andernfalls sehen wir uns gezwungen, in diesem Fall eine Beschwerde an die Kommunalaufsicht zu richten.“(pf)

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