Mit heimlich geknipsten, intimen Bildern und einer Drohung wollte der 31-Jährige seine Ex-Freundin zurückgewinnen. Er landete vor Gericht.
Prozess am Amtsgericht31-Jähriger aus Much will Ex-Freundin mit intimen Fotos erpressen

Ein Prozess vor dem Siegburger Amtsgericht drehte sich um Fotos.
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Es war ein untauglicher Versuch, seine Ex-Freundin zurückzugewinnen: Das unappetitliche, intime Foto, das ein 31-Jähriger in den Briefkasten der Frau aus Much steckte, kam ihn teuer zu stehen. Das Amtsgericht verhängte gegen den Arbeitslosen eine Geldstrafe über 1800 Euro per Strafbefehl. Der Angeklagte war zur Hauptversammlung nicht erschienen.
Die Tat wertete Richter Hauke Rudat als eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, die Drohung per E-Mail am 29. April 2023, weitere Bilder im Dorf öffentlich auszuhängen, als versuchte Nötigung.
Anklage: Intimes Foto in Much ohne Wissen der Zeugin aufgenommen
Das Foto habe der Mann ohne das Wissen und das Einverständnis seiner seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgenommen, hieß es in der Anklage. Auf der Rückseite stand die handschriftliche Aufforderung: „Melde dich! Das ist nur ein Vorgeschmack. Bald an jeder Ecke?“ In der E-Mail kündigte er an, in den kommenden Tagen und Wochen die Ausdrucke weiterer 20 Bilder zu verteilen, wenn sie nicht wie gewünscht reagiere.
Sein Nichterscheinen vor Gericht ersparte der jungen Frau zumindest eine belastende Aussage als Zeugin. Der derzeit arbeitslose Mann ist schon mehrfach vorbestraft, daher fiel das Strafmaß mit 120 Tagessätzen à 15 Euro, auf das sich Staatsanwaltschaft und Gericht einigten, relativ hoch aus. Kommt er der Zahlungsaufforderung nicht nach, muss der 31-Jährige als Ersatzstrafe 120 Tage im Gefängnis sitzen.