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ProzessBlick nach rechts hätte tödlichen Unfall in Neunkirchen-Seelscheid wohl verhindert

Lesezeit 2 Minuten
Ein Motorrad nach einem Unfall.

Ein 62-jähriger Motorradunfall war bei dem Unfall verstorben. (Symbolbild)

Bei einem Unfall starb im August 2021 ein 62 Jahre alter Motorradfahrer auf einer Landstraße zwischen Neunkirchen-Seelscheid und Hennef.

Es waren nur wenige Sekunden, es war nur ein Blick, der den Unterschied machte zwischen Leben und Tod. Warum ein Motorradfahrer an einem sonnigen Sonntag im August 2021 auf der Landstraße zwischen Neunkirchen und Hennef sterben musste, damit beschäftigte sich eineinhalb Jahre später das Siegburger Schöffengericht.

Auf der Anklagebank ein 28-jähriger Erzieher, der damals mit dem Renault Twingo seiner Mutter unterwegs war. Er hatte auf die Landstraße nach rechts Richtung Wolperath abbiegen wollen und nur nach links geschaut. Es war frei, er fuhr los. In dem Moment kam ihm auf seiner Fahrbahn ein Motorradfahrer entgegen, der gerade ein Cabrio überholte.   Der 62-Jährige bremste, die Räder blockierten, die schwere 950er rutschte gegen den Kleinwagen. Der Kradfahrer starb noch an der Unfallstelle.

Tödlicher Unfall: Richterin spricht von unglücklichen Umständen

Das vorfahrtsberechtigte Motorrad fuhr 80 km/h, der Twingo 22, das ergab die Rekonstruktion des Unfallsachverständigen. Hätte der Autofahrer nach rechts geschaut vor dem Abbiegen, hätte der tödliche Crash laut Gutachten höchstwahrscheinlich vermieden werden können, er wäre nach einer kurzen Reaktionszeit drei Meter vor der Unfallstelle zum Stehen gekommen. Wäre der Twingo nur 15 km/h gefahren, wären noch sechs Meter Platz gewesen.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Es gehe darum, die Schwere der Schuld festzustellen, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor. „So etwas kann jedem Autofahrer passieren“, meinte die Strafverteidigerin.

Der Angeklagte wirkte nach dem Urteil eher betroffen als erleichtert

Ein Fehlverhalten des Motorradfahrers liege nicht vor, das belegten Zeugenaussagen. Der Mann, Geschäftsführer einer Gebäudereinigungsfirma, hatte mit seinem Freund, ebenfalls erfahrener Zweiradfahrer, eine Tour gemacht, der 66-jährige Steuerberater fuhr einige Meter hinter ihm. Sie hätten erst nach dem Ortsausgangsschild zum Überholen angesetzt, schilderte der Zeuge.

Die Straße sei frei gewesen, die Einmündung links hätten sie nicht gesehen. „Sonst hätten wir trotz Vorfahrt nicht überholt. Der Motorradfahrer ist immer der Schwächere.“ Dass sie überhaupt diese Strecke von Much zurücknahmen, sei Zufall gewesen. „Die Straße Richtung Lohmar war gesperrt.“

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt. Er wirkte eher betroffen als erleichtert. Der Erzieher hatte sich schon schriftlich an die Hinterbliebenen, die Ehefrau und die erwachsene Tochter des Unfallopfers, gewandt. Hinters Steuer, sagte er, setze er sich nur noch im Ausnahmefall.

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