Eischeider TalDreisbach und Nebengewässer sollen renaturiert werden

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Im Eischeider Tal soll der Aggerverband bald mit Renaturierungsarbeiten an den Gewässern beginnen.

Neunkirchen-Seelscheid – Die Renaturierung des Eischeider Tals rückt näher. Damit der Aggerverband mit den Arbeiten beginnen kann, um den ökologischen Zustand der Gewässer an die neue EU-Wasserrahmenrichtlinien anzupassen, soll die Gemeindeverwaltung mit ihm eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung schließen.

Das ist eine der Entscheidungen, die der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung in der Aula der Gesamtschule getroffen hat. Dabei tagte der Ausschuss erneut stellvertretend für den Rat, der die Entscheidungsbefugnis wegen der pandemischen Lage weiterhin auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen hat.

So sollen im Eischeider Tal der Dreisbach und seine Nebengewässer verbessert werden. Davon betroffen sind auch die Teichanlagen, deren Dämme nicht mehr normgerecht und stark beschädigt sind. Die gesamte Maßnahme wird über Fördermittel finanziert.

Der Aggerverband ist für die Unterhaltung und naturnahe Entwicklung der Gewässer im Gebiet der Bröl zuständig. Mit der Gemeinde als Verbandsmitglied sowie in Abstimmung mit dem Verschönerungsverein Neunkirchen, der die Teichanlagen im Eischeider Tal betreut, wurden entsprechende Pläne für die Renaturierung bereits erarbeitet und abgestimmt.

Bebauungsplan wird zugunsten von Wohnbebauung geändert

Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ausschussmitglieder, dass die Gemeinde ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Dorf Seelscheid“ einleiten wird. Ein Investor möchte in der Nähe der evangelischen Kirche bauen. Derzeit muss auf den Flurstücken der Bebauungsplan von 1998 angewendet werden, in dem ein Mischgebiet mit eingeschossiger Bebauung festgesetzt ist.

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Auf dem Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Lindenberg sollen Wohnhäuser möglich sein.

Der Bedarf für ein Mischgebiet ist nicht mehr gegeben, weil der dort ansässige Gärtnereibetrieb Lindenberg nicht weitergeführt wird. Der Inhaber hat das betroffene Grundstück mit rund 3000 Quadratmetern vor drei Jahren verkauft.

Da der Bedarf nach Wohnraum in zentraler Lage steigt, war auf dem Flurstück an der Straße An der Krautbitze/Ecke Frauenstraße eine Änderung des Bebauungsplans nötig, um dort weitere Wohnbebauung zu ermöglichen. Nach einer Sitzungsunterbrechung verständigten sich die Ratsfraktionen außerdem darauf, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzuberufen, um eine gemeinsame Linie mit weiteren zu beteiligenden Akteuren abzustimmen.

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Nach einem weiteren Beschluss sollen die Eltern von Kindern in offenen Ganztagsschulen (OGS) der Gemeinde weiter Beitrag zahlen. Da die Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet, darf sie nicht ohne weiteres auf die Beiträge verzichten.

Für den Monat Januar hatte die Landesregierung mit allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen vereinbart, dass die OGS-Elternbeiträge erlassen werden. Für die Zeit ab Februar gibt es jedoch trotz mehrerer Appelle der Städte und Gemeinden noch keine Entscheidung der Landesregierung.

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