Sechs Monate HaftMann aus Ruppichteroth wegen Angriffs mit einem Cuttermesser verurteilt

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Der Eingang des Landgerichts Bonn, vor dem Säulen stehen.

Das Landgericht Bonn

Der 49-Jährige hatte einen Bekannten im Bus angegriffen. Das Bonner Landgericht verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Pünktlich auf die Minute, nüchtern, sauber und ansprechend gekleidet verfolgte der 49-jährige Angeklagte den Urteilsspruch: Zu einem halben Jahr Gefängnis wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilten die Richter der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht den Mann aus Ruppichteroth am Montagvormittag.

Er hatte im Streit mit einem Bekannten ein Cuttermesser gezogen und damit die Jacke seines Kontrahenten zerschnitten. Körperlich blieb das Opfer weitgehend unversehrt, trug nur eine kleine Wunde davon, die aber nicht dem Messer, sondern einer Rangelei mit dem nun Verurteilten geschuldet war.

Auch die Unterbringung in einer der geschlossenen Psychiatrie war eine Erwägung

Die eingangs erwähnten Tugenden waren während des Verfahrens alles andere als Selbstverständlichkeiten: Bereits zum Auftakt musste der Angeklagte, der offenbar ein ausgeprägtes Alkohol- und Drogenproblem hat, von der Polizei vorgeführt werden. Die Verhandlung hatte sich deswegen um Stunden verzögert. Und einem ersten für die Urteilsverkündung angesetzten Termin war der Mann wegen Gesundheitsproblemen völlig ferngeblieben.

Weil der 49-Jährige – nicht zuletzt wegen der Alkoholproblematik, die ihn seit seinen frühen Zwanzigerjahren ständig begleitete – einschlägig vorbestraft ist, stand zu Beginn des Gerichtsverfahrens auch die Möglichkeit einer unbefristeten Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie im Raum. Die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber an diese drastische Maßnahme knüpft, lagen aber nach übereinstimmender Ansicht von Anklage, Verteidigung und Gericht nicht vor. Aber auch eine Entziehungskur mochten die Richter nicht mehr anordnen: 27 Mal hat der Mann bereits eine solche Maßnahme durchlaufen – leider ohne Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe von zehn Monaten Haft gefordert

Alkohol spielte daher auch bei der nun verurteilten Tat eine maßgebliche Rolle: Das Opfer ist ein Mitbewohner aus einem Wohnheim, das allerdings mit den Regeln in dem Haus deutlich besser zurechtkam. Auf einer Busfahrt zwischen Ruppichteroth und Nümbrecht geriet der Angeklagte dann mit dem ebenfalls nicht mehr ganz nüchternen Bekannten in Streit.

Es entspann sich ein Handgemenge; beide Streithähne fielen an der Haltestelle Benroth aus dem Wagen und eine Böschung hinab. Nach der Rangelei zog der Angeklagte dann das Messer aus seiner Arbeitshose und fuhr die Klinge aus. Wirklich verletzen wollte er den Bekannten aber wohl nicht. Ohnehin hatten Zeugen sofort die Polizei gerufen.

Mit dem Urteil blieb die Strafkammer unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zehn Monaten. Die von der Verteidigung gewünschte Bewährung kam für die Richter aber wegen des Fehlens jeglicher positiver Sozialprognose ebenfalls nicht in Betracht.

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