Autohändler in Troisdorf brutal überfallenTäter zeigt Reue – Haftstrafe verringert

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Landgericht Bonn (1)

Im Jahr 2019 überfielen zwei Männer einen Autohändler in Troisdorf auf brutale Art und Weise. Am Donnerstag stand einer von ihnen im Revisionsprozess erneut vorm Landgericht Bonn. (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Der Raubüberfall auf einen Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler im November 2019 gehört zu jenen besonders brutalen Verbrechen, die in den vergangenen Jahren vor dem Bonner Landgericht verhandelt wurden. Die beiden Täter aus Duisburg, damals 24 und 22 Jahre alt, hatte das Bonner Schwurgericht im August 2020 wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwölf und neun Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch hatte das Urteil gegen den jüngeren Angeklagten aufgehoben – allerdings nicht, was das Tatgeschehen, sondern nur, was die Höhe der Strafe betrifft. Die obersten Richter in Karlsruhe monierten, dass bei dem Raubüberfall nur der Ältere eine Waffe getragen hatte; das könne man dem Jüngeren nicht anlasten. Das Gesetz sehe vor, dass beim Verstoß gegen das Waffengesetz nur „eigenhändige Taten“ bestraft werden könnten.

Überfall in Troisdorf: Autohändler misshandelt und schwerst verletzt

Damit landete das Kapitalverbrechen jetzt erneut vor dem Bonner Landgericht. Hier wurde die Grausamkeit der Tat noch einmal deutlich – nicht zuletzt, weil am Abend des 6. November 2019 eine Videokamera das Geschehen im Detail aufgezeichnet hatte. Zwei schwarz Vermummte hatten das Büro eines Gebrauchtwarenhändlers im Spicher Gewerbegebiet betreten, einer von ihnen bedrohte ihn sogleich mit einer Pistole, einer Walther PPK1.

Der damals 48-jährige Geschäftsmann, der hinter seinem Schreibtisch saß, wurde von den Tätern zu Boden geworfen und misshandelt. Er erlitt am Kopf schwerste Verletzungen; sämtliche Gesichtsknochen waren zertrümmert. Als der Mann gefunden wurde, war er mit Klebeband geknebelt, bewusstlos und dem Tod näher als dem Leben. Fünf Tage nach dem Überfall konnte er erstmals vernommen werden.

Der kokainsüchtige Ältere hatte den Raubüberfall geplant, weil er Geld brauchte, um seinen Dealer zu bezahlen. Denn für den Raubüberfall waren ihm 4000 Euro von einem anonym gebliebenen Auftraggeber zugesagt worden; als Verstärkung hatte er den jüngeren Freund angefragt. Es sei eine kleine, wenig riskante Arbeit, hatte er versichert.

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Warum das Duo aus Duisburg vor Ort so durchgedreht war, blieb ungeklärt. Die Täter fanden kein Geld. Nur eine Tasche mit vielen Autoschlüsseln stahlen sie, darunter der Kölner Wohnungsschlüssel des Händlers; aber auch dort wurden sie nicht fündig. Drei Wochen später kamen sie in Untersuchungshaft.

In dem neu aufgerollten Verfahren entschuldigte der heute 24-Jährige sich noch einmal bei dem Opfer. Er schäme sich sehr dafür, was er dem Mann angetan habe, betonte er. Weil er die Geschichte erneut glaubhaft und offen erzählte und auch ernste Reue zeigte, verurteilte ihn die 3. Große Strafkammer, abzüglich des Verstoßes gegen das Waffengesetz, im zweiten Anlauf zu acht Jahren Haft. Nicht zuletzt auch, weil der Angeklagte mittlerweile seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt. 

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