Stadt Sankt Augustin verklagtKita-Kinder bewerfen Auto mit Schlamm – hoher Schaden

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Ein Kind spielt im Sand (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – Mit bloßem Waschen war es nicht getan. Erst nachdem die dicke Schlammschicht durch eine 300 Euro teure Spezialwäsche von der Karosserie des metallicbraunen Hyundai entfernt war, sah man den eigentlichen Schaden: unzählige Kratzer und Risse im Lack des Wagens; Heck- und Frontscheibe waren durch kleine Steinschläge ruiniert, die elektrischen Fensterheber und die elektrisch verstellbaren Außenspiegel ließen sich nicht mehr ohne deutlich vernehmbares Knirschen betätigen.

Nun hat eine Zivilkammer am Bonner Landgericht der Besitzerin 6248 Euro Schadenersatz zuzüglich fünf Prozent Zinsen zuerkannt. Die Klägerin hatte ihren Wagen in Sankt Augustin wegen eines Krankenhausaufenthalts am Straßenrand abstellen müssen und das Fahrzeug später komplett mit Matsch und Sand eingedeckt vorgefunden.

Kita in Sankt Augustin: Jungs bewerfen Auto mit Matsch

Ursache der Schlammorgie war kein spontan durchgeführtes Motocross-Rennen und auch keine Überflutung: Vielmehr hatten zwei kleine Jungs den „Wasserschöpfbereich“ ihrer Kita ein wenig ausgedehnt und den Wagen der 27-Jährigen durch den Zaun beworfen.

Weil die Erzieherinnen der städtischen Einrichtung ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen seien, war die Eigentümerin des Wagens vor Gericht gezogen. Auf 9600 Euro hatte sie die Stadt Sankt Augustin verklagt, weil die Jungen über einen längeren Zeitraum nicht beaufsichtigt worden seien.

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Die Kita-Leitung hatte die Schlammattacke sofort eingeräumt und sich gemeinsam mit den kleinen Übeltätern entschuldigt. Die Stadt aber wehrte sich gegen die Höhe der Forderung. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat die Kosten für Instandsetzung und Lackierung des Pkw auf 4500 Euro geschätzt.

Bei den Reparaturkosten musste die Klägerin einen deutlichen Abschlag hinnehmen. Statt der knapp 8000 Euro, die sie haben wollte, sah die Kammer den Schaden nur bei der vom Gutachter geschätzten Summe. Insbesondere einige Dellen auf dem Dach und der Motorhaube resultierten nämlich nach Meinung des Experten aus Vorschäden. Das habe eine Auswertung des Wurfwinkels ergeben, den die Kinder von ihrer Position hinter dem Zaum maximal hätten erreichen können. Die nicht gerade preisgünstige Wäsche bekommt die Besitzerin aber genauso erstattet wie die Kosten für ein erstes Gutachten.

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