Nach zwei MesserangriffenHennefer bleibt seinem Berufungsprozess in Bonn fern

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DPA Landgericht Bonn Symbol

Das Bonner Landgericht (Symbolbild) 

Bonn/Hennef – Am 1. Oktober 2019 war ein Flaschensammler am Bahnhof Hennef in eine S-Bahn der Linie 12 eingestiegen und hatte die Abfallbehälter nach Pfandflaschen durchforstet. Beim Herausfischen verteilte der 47-Jährige die restlichen Abfälle auf dem Boden. Gegen 18.15 Uhr sprach ihn der Zugführer an: Er könne gerne weiter Flaschen sammeln, aber er solle dabei keinen Dreck machen.

Messerangriff verfehlte Auge des Opfers knapp

Der alkoholisierte Mann kümmerte sich jedoch nicht um diese Ermahnung. Schließlich erteilte ihm der Zugführer einen Hausverweis; am nächsten Bahnhof habe er den Zug zu verlassen. Der Flaschensammler aber zog unvermittelt ein Klappmesser und griff den Schaffner an. Der 52-Jährige hatte dabei noch Glück: Das Messer rutschte an seiner Lesebrille ab und traf ihn unterhalb des rechten Auges, er erlitt eine vier Zentimeter lange Schnittverletzung im Gesicht.

Es war nicht der einzige Messerangriff des 47-Jährigen aus Hennef: Zehn Monate zuvor – am 15. Januar 2019 – hatte er bereits am Busbahnhof Hennef einen 51-jährigen Bekannten ebenfalls mit einem Stich ins Gesicht verletzt. Der Angreifer vermutete, dass der Bekannte seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben könnte: ein Verdacht, der sich nicht erhärtete.

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Tatsächlich jedoch wurde der 51-Jährige zehn Monate später vom Landgericht Bonn wegen schweren Kindesmissbrauchs in fünf Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft rechtskräftig hinter Gitter geschickt. Das Opfer war ein zehnjähriges Mädchen, mit deren Mutter der Täter befreundet gewesen war.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Siegburg den Hennefer Messerangreifer bereits im April 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil jedoch ist die Bonner Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Staatsanwalt sah keine positive soziale Entwicklung beim Täter

Denn eine positive Sozialprognose konnte der Staatsanwalt bei dem Angeklagten nicht erkennen – auch deshalb, weil er bei Alkoholkonsum aggressiv werde. Zudem habe der Zugführer seit dem Angriff vor über zwei Jahren auch einen existenziellen Schaden erlitten: Der 52-Jährige musste – von verschiedenen Vorfällen traumatisiert – seinen Job aufgeben. Es war bereits der zweite körperliche Angriff gegen ihn in der Bahn. Auch zwei Suizide auf seiner Bahnstrecke musste der Mann verkraften.

Zum Prozess vor der 6. Kleinen Strafkammer des Bonner Landgerichts ist der Angeklagte jetzt nicht erschienen. Sein Verteidiger zeigte sich ratlos; er wusste nicht, wo sich sein Mandant aufhält. Das Berufungsverfahren soll nun im Februar 2022 nachgeholt werden. Dann wird der 47-Jährige von der Polizei vorgeführt.  

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