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Lebensmittel-Kontrolle„Massenhaft Schaben und Kot“ in Sushi-Restaurant in Bonn gefunden

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In einem Labor wird eine Probe einer Lebensmittel-Kontrolle vorbereitet (Symbolfoto)

In einem Labor wird eine Probe einer Lebensmittel-Kontrolle vorbereitet (Symbolfoto)

Die Schilderungen in dem Bericht klingen ekelerregend. Die Kontrolleure fanden „massenhaft“ Schaben und Kot.

Bei einer Lebensmittel-Kontrolle in Bonn hat die Stadt erhebliche Hygienemängel festgestellt. Wie die Behörde mitteilte, waren die Verstöße so schwerwiegend, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden musste.

Wie aus dem beim Landesamt für Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Bericht vom Montag (5. Januar) hervorgeht, wurden bei der Lebensmittel-Kontrolle der Gastro-Einrichtung an der Quantiusstraße in der Bonner Innenstadt diverse Mängel ermittelt.

Schaben und Kot in Sushi-Restaurant gegenüber Bonner Hauptbahnhof

Die Überwachungsergebnisse der zuständigen Behörde der Stadt Bonn klingen ekelerregend. Demnach seien überall in dem Sushi-Restaurant „massenhaft deutsche Schaben sowie Kot- und Urinspuren von Schadnagern festgestellt“ worden, so der veröffentlichte Bericht.

Die verunreinigten Bereiche betrafen den Angaben zufolge die Küche, die Spülküche, den Bedientresen, das Getränkelager und den Anlieferungsbereich sowie den Aufzug und das Trockenlager. Die genannten Räume hätten sich zudem in keinem guten Hygienezustand befunden. Überdies seien im Getränke- und Trockenlager Fraßspuren von Schadnagern festgestellt worden.

Aufgrund der festgestellten Mängel wurde der Betrieb des Sushi-Restaurants direkt gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof vorübergehend amtlich geschlossen.

Gastro-Betrieb beseitigt Hygienemängel nach Lebensmittel-Kontrolle

Der Tag der Hauptkontrolle geht auf den 19. November 2025 zurück. Wie aus dem nun veröffentlichten Bericht hervorgeht, wurde am 20. November, also einen Tag später, eine Nachkontrolle durchgeführt. Die festgestellten Mängel seien inzwischen beseitigt worden, der Wiedereröffnung des Betriebs habe nichts mehr entgegengestanden.

Auf dem Portal „Lebensmitteltransparenz.nrw“ veröffentlichen die Prüfer des Landes NRW Verstöße gegen Hygienevorschriften in der Gastronomie, die so schwerwiegend sind, dass ihretwegen mindestens ein Bußgeld von 350 Euro zu erwarten ist. Nur weil ein Restaurant in der Liste auftaucht, bedeutet das aber nicht, dass Kunden ihre Gesundheit mit einem Besuch tatsächlich gefährdet haben. (jv)