An mehreren Bahnhöfen in Bonn gilt während der Veranstaltung ein Verbot für gefährliche Gegenstände, um die Sicherheit zu erhöhen.
Rhein in Flammen 2026Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände an Bonner Bahnhöfen

Bundespolizei verbietet gefährliche Gegenstände bei Rhein in Flammen. (Symbolfoto)
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Die Bundespolizei hat für das Wochenende der Veranstaltung „Rhein in Flammen“ eine Allgemeinverfügung für mehrere Bahnhöfe in Bonn erlassen. Von Freitag, 1. Mai 2026, ab 16.00 Uhr, bis Sonntag, 3. Mai 2026, 06.00 Uhr, ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten.
Das Verbot betrifft die Bahnhöfe Bonn Hauptbahnhof, Bonn Beuel und Bonn Bad Godesberg sowie den Haltepunkt Bonn UN Campus.
Präventive Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme damit, dass es insbesondere bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum sowie gruppendynamischen Prozessen regelmäßig zu gewaltsamen Konflikten komme. Hieb- oder Stoßwerkzeuge könnten dabei zu schweren Verletzungen führen.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Platzverweis und einem Zwangsgeld geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz können zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Die Einhaltung des Verbots wird von Beamten und Beamtinnen der Bundespolizei kontrolliert. Informationen werden über Plakate an den Bahnhöfen veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Bundespolizei abrufbar. (red)
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