Prozess nach schwerem SturzSankt Augustin will Klägerin Geld zahlen

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Landgericht_Bonn

Das Landgericht in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Sankt Augustin – „Ich weiß nicht genau, wie es passiert ist“, erinnerte sich die 75-Jährige als Zeugin vor dem Bonner Landgericht. „Irgendwo bin ich hängen geblieben.“ Für die Besucherin des Feuerwehrfestes in Sankt Augustin, das am 13. Juli 2019 auf dem Vorplatz der Freiwilligen Feuerwehr in Mülldorf ausgerichtet wurde, endete der Besuch mit einem folgenschweren Sturz.

Sie brach sich die linke Hüfte, musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und operiert werden. Die Rentnerin musste in mehrere Rehas und war ein halbes Jahr krank geschrieben. Bis heute hat die Seniorin nach eigener Aussage beim Gehen noch arge Schmerzen.

Rentnerin forderte 5500 Euro von der Stadt

Vor der 1. Zivilkammer hat die 75-Jährige die Stadt Sankt Augustin auf rund 5500 Euro Schmerzensgeld sowie 437 Euro Schadensersatz für Gehhilfe und Krankengymnastik-Artikel verklagt. Am späteren Festabend gegen 21.30 Uhr, heißt es in der Klage, musste die Besucherin auf dem Weg zu den Toilettenräumen einen Bierwagen passieren, da sei sie an einem „dicken Etwas“ hängengeblieben.

Es sei, so vermutet die Klägerin, ein Schlauch zur Wasserversorgung des Bierwagens gewesen, der über den asphaltierten Gehweg verlegt und mit einer fünf Millimeter dicken, schwarzen Gummimatte abgedeckt gewesen war. Für sie, so die Klägerin, sei die Stelle nicht sichtbar gewesen.

Kommune wehrt sich gegen Vorwurf

Die verklagte Kommune jedoch hat sich gegen den Vorwurf gewehrt: Der gesamte Festbereich sei eigens mit Scheinwerfern, auf Stativen angebracht, ausgeleuchtet gewesen. Die Besucherin hätte den verlegten Schlauch durchaus sehen können, wenn sie aufgepasst hätte. Auch habe keiner der Festausrichter den Sturz mitbekommen; als sie gerufen wurden, habe man die Gestürzte bereits aufgehoben und zu einer Bank gebracht.

Die Klage der Rentnerin hat wenig Aussicht auf Erfolg, wie ihr im Gütetermin deutlich gemacht wurde. Denn auch die beiden Freundinnen der Frau, die kurz vor ihr das „dicke Etwas“ unbeschadet passiert hatten, konnten nichts bezeugen.

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Schließlich sei auch die Erinnerung der Klägerin nur sehr undeutlich und der Schlauch als mögliche Ursache nur eine Mutmaßung. „Wenn wir nicht wissen“, so der Kammervorsitzende, „wie der Unfall passiert ist, können wir auch keine Gefahrenstelle ausmachen, auf die sich ein vorsichtiger Nutzer nicht einstellen kann“. Und für die die Kommune letztlich haften müsste.

Kammer schlägt Vergleich vor

Dennoch hat die Kammer einen Vergleich vorgeschlagen: 900 Euro zahlt die Stadt Sankt Augustin als Ausrichterin des Festes einmalig an die Klägerin. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, allerdings mit der Möglichkeit, zu widerrufen. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 224/20)  

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