Bonn – Weil er Geld für seinen Drogenkonsum und den Besuch von Spielhallen brauchte, hat ein 31-Jähriger seine spätere Ehefrau auf dem Straßenstrich und in einem Bordell anschaffen lassen. Nun steht dem Bonner eine lange Zeit im Gefängnis bevor: Vom Amtsgericht wurde der geständige Angeklagte – wie vom Staatsanwalt gefordert - wegen Zuhälterei und schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Hinzu kommt eine fünfjährige Freiheitsstrafe, die der Angeklagte im vergangenen Jahr kassiert hatte: Vom Landgericht wurde er im Juli 2013 der bandenmäßigen Begehung etlicher Wohnungseinbruchsdiebstähle schuldig gesprochen. Da diese Strafe erst jetzt rechtskräftig wurde, muss nun aus den beiden Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden.
Erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens aufgrund der Einbrüche war die Zuhälterepisode aus dem Leben des 31-Jährigen ans Licht gekommen: Seine zu diesem Zeitpunkt bereits wieder von ihm geschiedene Ehefrau berichtete, dass sie zwischen Dezember 2008 und September 2009 von ihrem damaligen Freund zur Prostitution gezwungen wurde.
Weil der ungelernte Beikoch seinen Job verloren hatte, musste die damals 18-Jährige zunächst auf dem Straßenstrich anschaffen gehen. Dabei war sie über ihr Handy stets mit ihrem späteren Ehemann verbunden. Der 31-Jährige gab über das Handy auch an, wie viel Geld die junge Frau von den Freiern verlangen soll.
Da dem Zuhälter die Einnahmen vom Straßenstrich nicht mehr ausreichten, brachte er sie ab Februar 2009 täglich in ein Bordell. Ihren Verdienst musste die Prostituierte ihrem Freund immer aushändigen. Von dem Geld – im gesamten Zeitraum soll sie etwa 20 000 Euro verdient haben - kaufte sich der Angeklagte Kokain. Zudem verzockte er es in Spielhöllen. Wenn die Freundin nicht mehr wollte, wurde sie von dem Zuhälter geschlagen und bedroht.
Erst als die junge Frau im September 2009 schwanger wurde, endete das Kapitel Prostitution. Das Paar bekam ein gemeinsames Kind und heiratete 2010. Der 31-Jährige suchte sich auch wieder eine Arbeitsstelle. Doch bereits nach zwei Jahren ließ sich das Ehepaar wieder scheiden.
Dass der Angeklagte seiner Ex-Frau eine Aussage vor Gericht ersparte, rechnete ihm das Schöffengericht hoch an. Der Vorsitzende Richter Dirk Hackler riet dem 31-Jährigen, die anstehende Zeit im Gefängnis sinnvoll zu nutzen und eine oder sogar zwei Ausbildungen zu absolvieren. Dies hat der ehemalige Zuhälter auch vor: Nach eigenen Angaben möchte er eine Ausbildung zum Koch machen.
