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Angeklagter weist Vorwurf zurückTotschlag-Prozess: Notarzt vor dem Landgericht

Die Anklage wirft dem 41-Jährigen vor, das Leben einer 93-jährigen Patientin bewusst verkürzt zu haben. Der Angeklagte weist den Vorwurf zurück.

Prozess vor dem Landgericht.

Ein Notarzt muss sich seit Dienstag, 3. November, vor dem Bonner Landgericht wegen des Verdachts des Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen vor, im Februar 2023 das Leben einer 93-jährigen Patientin bei einem Rettungseinsatz in Bornheim bewusst verkürzt zu haben. Der Angeklagte weist den Vorwurf zurück. Vor Gericht stellte er den Ablauf nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur anders dar als die Anklage.

Der Einsatz in Bornheim und die Vorwürfe der Anklage

Der Einsatz ereignete sich am 20. Februar 2023. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Notarzt um 17.34 Uhr bei der Frau eingetroffen. Zwei Rettungssanitäter kümmerten sich demnach bereits um die krebskranke Seniorin. Sie habe zunächst bewusstlos auf ihrer Terrasse gelegen und sei von den Ersthelfern reanimiert worden.

Der Arzt soll anschließend entgegen der Patientenverfügung „lebensverlängernde Maßnahmen“ unterlassen haben. Die Frau hatte demnach eine Patientenverfügung, in der eine „Maximalbehandlung“ festgelegt gewesen sei. Die Staatsanwältin sagte, der Arzt habe der Patientin zwei Elektroschocks mit einem Defibrillator versetzt und ihr danach fünf Milligramm Morphin gespritzt.

Angeklagter mit anderer Sicht der Dinge

Dabei habe er mit dem Vorsatz gehandelt, das Leben der Frau zu verkürzen. Gegen 18.08 Uhr starb die 93-Jährige. Das sind die Vorwürfe der Anklage; über ihre Berechtigung muss das Gericht entscheiden.

Der Angeklagte schilderte den Zustand der Frau bei seinem Eintreffen anders. Die Rettungssanitäter hätten eine Herzdruckmassage durchgeführt, sagte er. Die Patientin habe jedoch keinen Puls gehabt und nicht geatmet. Auch ihre Pupillen hätten nicht auf Licht reagiert. Im Gespräch habe der Sohn der Frau erklärt, er wolle nicht, dass seine Mutter leide. Gemeinsam mit dem Rettungsteam sei daraufhin entschieden worden, die Beatmung zu beenden, so die Darstellung des Arztes.

Ein Notarzt ist angeklagt.

Streit um Morphin und Defibrillator

Auch die Morphingabe begründete der Angeklagte anders als die Staatsanwaltschaft. Bei der Herzdruckmassage könnten Rippen gebrochen sein; er habe der Frau deshalb zunächst zwei Milligramm Morphin gespritzt, um mögliche Schmerzen zu lindern. Um nichts auszuschließen, habe er anschließend den Defibrillator eingesetzt. Nach zwei Versuchen habe er das Gerät weggelegt und erneut Morphin gegeben. Den Tötungsvorsatz, der in der Anklage behauptet wird, weist der Angeklagte zurück.

Mehrere Punkte unklar

Im Großen und Ganzen stehen die Aussagen also gegeneinander, die Darstellungen unterscheiden sich nicht nur bei der Bewertung der Medikamente. Vor Gericht sind mehrere Punkte zu klären: In welchem Zustand war die Frau, als der Notarzt eintraf? Wann und von wem wurde entschieden, die Beatmung zu beenden? Was stand genau in der Patientenverfügung, und auf welche Behandlungssituation bezog sie sich? Auch Abfolge und Dosierung der Medikamente sowie der Einsatz des Defibrillators stehen im Fokus.

Anzeige, Ermittlungen und weitere Termine

Der Angeklagte sagte laut Bericht, er selbst habe die Polizei rufen lassen und den Totenschein ausgefüllt. Der Leichnam sei nach seiner Freigabe eingeäschert worden. Erst im März 2023, also mindestens mehr als eine Woche nach den Vorfällen, habe ein anderer Arzt den Kollegen angezeigt. Danach hätten die polizeilichen Ermittlungen begonnen. Welche Beobachtungen oder Informationen zu dieser Anzeige führten, ist nicht bekannt. Für den Prozess sind nach dem ersten Verhandlungstag drei weitere Termine angesetzt. (ms)