Der Regionalrat berät über die Ausweisung von möglichen Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen.
RegionalratBUND kritisiert Umweltprüfung für Windräder in Rhein-Sieg als fehlerhaft

Auf Flächen in Ruppichteroth und Eitorf sind Windräder geplant – jedoch war die Umweltprüfung für die Flächen nicht korrekt, wie der Kreis bestätigte.
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Für Rotmilane, Schwarzstörche, Uhus und Wespenbussarde besteht durch die geplanten Windräder in der Nutscheid zwischen Ruppichteroth und Windeck erhebliche Lebensgefahr, falls sie gegen die Anlagen fliegen. Darauf weist der Rhein-Sieg-Kreis hin. Das geht aus dem Umweltbericht seiner Stellungnahme zum „Teilplan Erneuerbare Energie des Regionalplans Köln“ hervor, wie Bettina Heinrichs-Müller von der Pressestelle des Kreises bestätigte.
An dieser Stelle erfolgt keine Genehmigung konkreter Windenergieanlagen
Diesen Teilplan diskutiert am 19. Dezember der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln. Gibt es in der Sitzung, die um 10 Uhr beginnt, eine Mehrheit für den angestrebten „Feststellungsbeschluss und Feststellung des Flächenbeitragswertes gemäß § 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz“, werden darin sogenannte Windenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete ausgewiesen.
„An dieser Stelle erfolgt keine Genehmigung konkreter Windenergieanlagen; es wird lediglich die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen“, erklärte Antonius Nolden aus der Pressestelle der Kreisverwaltung; es gehe um die planungsrechtliche Voraussetzung. „Wir beschließen morgen kein einziges Windrad“, bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung auch Regionalratsmitglied Dietmar Tendler (SPD). Zu entscheiden sei jetzt nur, „wo es möglich ist, Windräder aufzustellen“.
Investoren müssen sich mit Kommunen und dem Rhein-Sieg-Kreis auseinandersetzen
Die Investoren müssten sich für konkrete Vorhaben mit den Kommunen beziehungsweise dem Rhein-Sieg-Kreis ins Benehmen setzen, ergänzte Tendler, der in Eitorf-Bourauel lebt. Wie Antonius Nolden aus der Kreisverwaltung mitteilte, waren im November 2024 für das Vorhabengebiet Eitorf/Ruppichteroth insgesamt 18 Windkraftanlagen beantragt worden. Davon sind inzwischen nur noch acht übrig: Fünf Anträge wurden vom Investor im Sommer zurückgezogen.
Außerdem liegen fünf Standorte außerhalb der geplanten Konzentrationsflächen und haben deshalb wenig Chancen auf Realisierung: Die bisherige „Privilegierung von Windkraftanlagen im planerischen Außenbereich“ werde mit Inkrafttreten des Regionalplans aufgehoben, sagte Nolden. Es müsse dann geprüft werden, ob die Anlagen dann noch genehmigungsfähig seien.

In der Kartendarstellung sind acht Windenergieanlagen innerhalb der Entwurfsflächen zu sehen (blaue Flächen). Fünf Windenergie-Projekte liegen außerhalb.
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Zwischen Bundes- und Landesrecht sowie der fachgutachterlichen Artenschutzprüfung des Regionalplanes seien inzwischen Diskrepanzen deutlich geworden, teilt die Kreisverwaltung mit. Besonders die im Bundesnaturschutzgesetz benannten Abstände für gefährdete Vogelarten sowie der aktuelle Artenschutzleitfaden NRW seien nicht entsprechend berücksichtigt worden.
BUND Rhein-Sieg beanstandet auch „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“
Genau diese und weitere Punkte hatte auch der Bund für Umwelt und Naturschutz im Rhein-Sieg-Kreis beanstandet, nachdem die Kreisverwaltung mitgeteilt hatte, die acht geplanten Windenergieanlagen innerhalb der Entwurfsflächen des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln“ mit einem sogenannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ zu bearbeiten. Demnach sei das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG) für diese Flächen nicht anzuwenden, da sie bereits im Planungsverfahren für den Regionalplan Köln untersucht worden seien.
Das kritisierte der BUND deutlich: Die Kreisverwaltung unterstelle damit, dass die „rechtlich zwingend durchzuführende Umweltprüfung“ bereits im Regionalplan erfolgt sei. Diese Umweltprüfung sei jedoch nicht geglückt. „Sie ist sowohl unvollständig als auch fehler- und lückenhaft“, sagte Achim Baumgartner vom BUND. Unter anderem fehle die eigene Erfassung der „windkraftsensiblen Arten als Basis der Umweltprüfung“, erläuterte Baumgartner auf Anfrage der Redaktion.
Zudem sei das faktische Vogelschutzgebiet im östlichen Rhein-Sieg-Kreis für Rotmilan und Schwarzstorch weder erkannt noch abgegrenzt worden, und die Abstände von 75 Metern zu Schutzgebieten für Natur und Landschaft seien unzureichend, um deren Schutzinhalte zu bewahren.
Im Entwurf des Regionalplans sind einige Nullen verloren gegangen
Seiner Meinung nach führe diese fehlerhafte Umweltprüfung dazu, dass der „Sachliche Teilplan so nicht beschlussreif ist“, es bedürfe einer sachgemäßen, neuen Umweltprüfung und eines neuen Verfahrens für den Sachlichen Teilplan. Insbesondere der Verlust des „öffentlichen Verfahrens mit vorhabensbezogener Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie ist außerordentlich kritisch zu werten“, betonte der Umweltschützer.
Wie der Kreis bestätigte, werden zum Beispiel beim Schwarzstorch im Entwurf des Regionalplans Abstandsvorgaben von lediglich 300 Metern genannt, die tatsächlich bei 3000 Metern liegen. Auch der Schutz von Uhus werde nicht garantiert, da einige Windräder mit einem Abstand von weniger als 500 Metern zu ihren Brutplätzen platziert werden sollten. Zum Horst von Rotmilanen werde irrtümlich sogar ein Abstand von nur 50 Metern genannt, obwohl der 500 Meter betrage. Vergleichbare Abstandszahlen gebe es auch für den Wespenbussard, nämlich 200 statt 500 Meter. Einen Mindestabstand hält der Kreis jedoch nach wie vor für erforderlich.
Unabhängig von der Entscheidung des Regionalrats am Freitag werde es noch einige Zeit dauern, bis der Plan in Kraft treten könne, vermutet Dietmar Tendler: „Es wird geklagt werden.“ Schon vor der Sitzung in Köln seien Hunderte von Einsprüchen eingegangen. Tausende von Seiten hätten die Ratsmitglieder durcharbeiten müssen. „Ich mache seit 40 Jahren ehrenamtlich Kommunalpolitik“, stellt Tendler fest. „Aber das toppt alles.“

