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Prioritätenliste in Neunkirchen-SeelscheidStraßensanierungen in Windeck nötig – Bürger befürchten hohe Kosten

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Rathaus Windeck in Rosbach

Rathaus Windeck in Rosbach

Müssen die Windecker für den Straßenausbau zahlen? Das ist umstritten. In Neunkirchen-Seelscheid müssen Anlieger mit tausenden Euro rechnen.   

Eigentlich ist die Rechtslage klar: Nur für den Erstausbau von Straßen  müssen die Hauseigentümer Anliegerbeiträge zahlen. In Windeck-Rosbach aber gibt es Streit. Hier sollen altersbedingte Schäden an der Albert-Schweitzer-Straße, der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Ernst-Moritz-Arndt-Straße repariert werden – wobei unklar ist, ob diese Straßen nicht schon vor 60 Jahren erschlossen wurden.

Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung sind die Erschließungsanlagen bis heute noch nicht endgültig fertiggestellt, also die Straßen noch nicht  ordnungsgemäß ausgebaut worden, hieß es im Ausschuss für Zukunft und Entwicklung. Der Beigeordnete Thomas Becher betonte den „dringenden Handlungsbedarf“, die Anwohner sehen eine Kostenlawine auf sich zurollen.

Planung und Ausbau der drei Straßen in Windeck soll 1,7 Millionen Euro kosten

So wird schätzungsweise allein die Planung rund 110.000 Euro verschlingen, der Ausbau würde für alle drei Straßen zusammen voraussichtlich knapp 1,6 Millionen Euro kosten. Bestürzte Gesichter bei den Zuhörern, die die Sitzung verfolgten. Sie müssten je nach Grundstücksgröße tausende Euro zahlen. 

Der Vertreter der in Rosbach betroffenen Anlieger, Dieter Vollmer, fragte, warum hier die Landesregelung nicht greife. Seit dem 1. Januar 2024 übernimmt das Land NRW die Kosten für Straßensanierungen. In Ruppichteroth verschickte daher die Gemeinde nach dem Ausbau der Hauptstraße in Winterscheid 0-Euro-Gebührenbescheide an die Bürger.

Nur im Falle der Ersterschließung, was auch ältere, unbefestigte  Abschnitte betreffen kann, werden die Anlieger zur Kasse gebeten. Ihr Anteil: 90 Prozent der umlagefähigen Kosten, die Kommune trägt zehn Prozent. „Nach sechzig Jahren ist das ein schlechter Witz und verstößt auch eindeutig gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts“, so Vollmer. Darin heiße es, dass solche Verfahren gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verstoßen.

Wir werden vor Gericht gehen, wenn die Beitragsbescheide kommen.
Dieter Vollmer, Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in Rosbach

Die Anlieger, müssten für das Versäumnis der Kommune aufkommen, in Jahrzehnten nicht in der Lage gewesen zu sein, den rechtlichen Status dieser Erschließungsanlagen klarzustellen. Mit einer so späten Kostenbelastung hätten die Bürger nicht gerechnet – und vor allem nicht rechnen müssen. Vollmer stellte das Gutachten der Kanzlei Lenz und Johnen, laut dem es sich bei Albert-Schweitzer-, Gerhart-Hauptmann- und Ernst-Moritz-Arndt-Straße um eine Ersterschließung handele, als „mögliches Gefälligkeitsgutachten“ infrage.

Ein entsprechendes Gerichtsurteil fehle allerdings, so der Sprecher, der unter dem lauten Beifall der Bürger ankündigte: „Wir werden vor Gericht gehen, wenn die Beitragsbescheide kommen.“ Bürgermeisterin Alexandra Gauß erklärte, die Gemeindeverwaltung tue alles dafür, die Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich zu belasten.

Alle drei Straßen haben Fahrbahnschäden, Risse, Verformungen, Flick- und Fehlstellen, die Beleuchtung reicht nicht aus, heißt es in der Vorlage. Außerdem ist auf der Albert-Schweitzer-Straße nur ein Einlauf vorhanden, der Oberflächenwasser aufnehmen kann. Bei der Gerhardt-Hauptmann-Straße wird das Oberflächenwasser über Mischwasserkanäle quer über die Straße abgeleitet, die müssten ergänzt werden.

Laut den Gemeindewerken steht bei den Trinkwasserleitungen in der Schweitzer-Straße und der Arndt-Straße ein Austausch an. Bei einer Verbreiterung der Fahrbahnen auf sechs Meter sollen auch Strom- und Glasfaserleitungen mitverlegt werden. Erstmal passiert nun nichts, der Ausschuss lehnte den Vorschlag der Verwaltung, die Planung zu starten, ab.

Stattdessen wurde der Antrag der SPD, zunächst bei der KfW-Bank die Finanzierung beantragen, einstimmig beschlossen. Dirk Bube (SPD) forderte zudem eine Liste mit allen potenziell betroffenen Straßen in der Gemeinde.

In Neunkirchen-Seelscheid gibt es eine solche Prioritätenliste mit 20 erstmals auszubauenden Straßen. Die Anwohner könnten sich so auf die finanzielle Belastung vorbereiten, so die Verwaltung. Nach Baugesetzbuch gehören zu den umlagefähigen Kosten neu angelegte Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze, Beleuchtung, Grünanlagen, Lärmschutz und Entwässerung, „sofern sie im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken stehen“. Die Gemeinde habe bei der Reihenfolge Kriterien berücksichtigt wie Straßenzustand, Verkehrsbedeutung (Schulweg), Belagsart und Entwässerungssituation.

In Neunkirchen-Seelscheid stehen 20 Straßen auf der Prioritätenliste

Jeweils zwei Straßen pro Jahr sind 2026 bis 2030 dran: Lilienweg (Verbindungsweg/Schotter), Leitheckenstraße, Winterberg Stichweg (Schotter), Fuchsweg, Höfferhofer Straße (Höfferscheid bis Grafenwieser Weg), Kleinscheider Straße, Hausener Straße, Auf der Höh (Zeithstraße bis Gerhardt-Hauptmann-Straße), Im Burgfeld, Zu den Birken.

Von 2031 bis 2035 Eicher Straße (in Eich), Eicher Straße (Seelscheid), Hardtweg (Stichweg hinter Kindergarten; Schotter), Im Kahlenbach, Wiescheider Straße/Broichsgasse, Scherpemicher Straße, Hofstraße, Kirchstraße, Bergstraße (Im Bergerfeld bis Driescher Straße) und Siegburger Straße.  Ausnahme: Für Straßen in Hasenbach, Mittelstraße, Mühlenweg und Walnussweg/Am Heiligenstock gibt es eine extra Liste, die im Bauamt eingesehen werden kann.

Der Lilienweg im  Seelscheider Ortsteil Kurtsiefen steht ganz oben auf der Prioritätenliste.

Der Lilienweg im Seelscheider Ortsteil Kurtsiefen steht ganz oben auf der Prioritätenliste.

Rechenbeispiel: Grundlegend ist der Beitragssatz pro Quadratmeter, der sich aus den umlagefähigen Gesamtkosten minus zehn Prozent ergibt, da der Anliegeranteil bei 90 Prozent liegt. Bei 300.000 Euro Baukosten und 10.000 Quadratmetern (die Summe aller Anlieger- und Hinterliegergrundstücke), wären das bei in diesem Fall 27 Euro pro Quadratmeter. Für ein einzelnes, 1000 Quadratmeter großes Grundstück wären dann 27.000 Euro fällig.

Eine Möglichkeit zu sparen, ist der Ablösevertrag, den die Gemeinde mit den Anliegern abschließt. Dabei muss ein geschätzter Beitrag vor der Endabrechnung gezahlt werden muss. Vorteil für den Anlieger: Zinskosten und Teuerungen werden nicht einberechnet. Vorteil für die Gemeinde: Sie muss weniger Kredite aufnehmen. Fragen zum Beitragsverfahren beantwortet Asena Kosif unter 02247/303 116 oder per E-Mail unter asena.kosif@neunkirchen-seelscheid.de.