„Save the date – 16.11.“, so ist es seit gestern, 5. November im Instagram-Kanal des Feuerwerksherstellers WECO aus Eitorf zu lesen. Eingeweihte wissen, worauf sich die Ankündigung bezieht: die Vorbestellungen für den Aktionsverkauf am Werk starten in zehn Tagen.
Saisongeschäft mit Ausnahmegenehmigung
Der Verkauf von Feuerwerk ist ein absolutes Saisongeschäft, erklärt Oliver Gerstmann, der Unternehmenssprecher von WECO. In den drei Tagen vor Silvester, in denen Feuerwerk verkauft werden darf, erziele das Unternehmen rund 90 Prozent seines Umsatzes. Unter dem Jahr werden zwar professionelle Feuerwerker beliefert sowie auch an Privatpersonen verkauft, das aber nur unter strengen Auflagen. „Für eine Auslieferung an Endkunden benötigen diese eine Ausnahmegenehmigung.“ Faktisch spielt dieses Geschäft aber kaum eine Rolle.
Aktionsverkauf wie gehabt
Worauf bereitet sich WECO also am 29. und 30. Dezember in Eitorf vor? Gerstmeier meint, das Unternehmen rechnet mit etwa derselben Größenordnung wie im Vorjahr, was Menge und Umsatz angeht. Inhaltlich bleibe es bei den beiden Paketarten, ein Überraschungspaket für 59 und ein größeres Batteriepaket für 119 Euro, der Preis ist also im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Auch bei der Nachfrage rechnet die Firma in etwa mit dem Vorjahresniveau.
Günstige Pakete aus Lagerbeständen und Rückläufern
„Was die Leute anzieht, ist der attraktive Preis“, so Gerstmeier. Beim Aktionsverkauf bekomme man enorm viel mehr Pyrotechnik für das Geld als anderswo. Möglich ist das, weil die Pakete aus Lagerbeständen und Rückläufern gepackt werden. Zum Beispiel wird alles, was im Vorjahr nicht im Einzelhandel verkauft wurde, zu WECO zurück geschickt. In Eitorf (und am anderen Standort in Kiel) lagert die Firma das Feuerwerk, das kann und darf ein Vollsortimenter gar nicht. Gerstmeier versichert aber, dass alles geprüft und im Zweifel aufgearbeitet wurde.
Somit sind die verfügbaren Mengen in jedem Jahr unterschiedlich und die Anzahl der möglichen Pakete auch davon abhängig, ob genügend Mitarbeiter im Werk zum Pakete Packen bereitstehen. Aber auch in 2026 kommt man wieder auf dieselbe Größenordnung wie im Vorjahr 2025. Das gilt im Übrigen auch für die gesamte Umsatzprognose.

Andrang beim WECO-Verkauf.
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Neonfarben und Schweif: Trends der kommenden Saison
Große Innovationen gibt es im Bereich der Feuerwerke nur selten. Für die kommende Saison gebe es also eher Trends, so Gerstmeier, zum einen bei den Farben, wo Neonfarben eine wichtige Rolle spielen werden. Bei den Raketen, die WECO in den Werken in Deutschland herstellt, habe man außerdem grundsätzlich einen Schweif eingebaut, also einen goldenen oder silbernen Glitzerstreifen, der den Weg der Rakete nachzeichnet.
Böller zu Halloween
Auf die Böller angesprochen, die zu Halloween sowie im Umfeld der Demonstrationen von „Gen Z regelt“ geworfen wurden, wird der Unternehmenssprecher ernst: „Gegen so etwas stellen wir uns vehement!“ Er macht aber auch klar, dass es um etwas anderes geht, als die Feuerwerkskörper, die WECO an Privatpersonen verkauft, so sind diese Artikel, in der Fachsprache „Feuerwerk Kategorie 2“, beispielsweise auf 120 Dezibel Lautstärke limitiert. Wenn man sich die Fotos der sichergestellten Gegenstände von den Protesten ansehe, so Gerstmeier, sehe man: „Das hat nichts mit unseren Waren zu tun, meine persönliche Meinung.“
Forderung nach härterem Durchgreifen gegen illegale Pyrotechnik
Stattdessen handelt es sich um illegale Pyrotechnik, die nicht an Privatpersonen verkauft werden darf, beziehungsweise in Deutschland zum Teil völlig verboten ist. WECO ist im Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) organisiert. „In der Verbandsarbeit setzen wir uns dafür ein, dass behördlich härter durchgegriffen wird.“ So gebe es zu viel geschmuggelte Ware und illegale Fertigung. Die Grenzen schärfer zu überwachen wäre da schon ein Schritt in die richtige Richtung. Dafür arbeite man auch mit den Behörden zusammen, aber Gerstmann bedauert, dass es im öffentlichen Diskurs eher um allgemeine Verbote oder Verbotszonen geht.
Keine Verbotszonen im Rhein-Sieg-Kreis
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es derzeit keine solche Zonen. Die Stadt Siegburg hat ihr Verbot bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 aufgehoben. Ein Antrag der Grünen, in der Stadt Rheinbach eine Verbotszone einzurichten, ist im September abgelehnt worden. Allgemein darf Feuerwerk nicht in der Nähe von Kirchen, Altenheimen oder Krankenhäusern gezündet werden, sowie in der Nähe von brandgefährdeten Häusern, zu denen auch Fachwerkhäuser zählen. (ms)

