ProzessAutofahrer fährt in Hennef Frau auf E-Scooter an und verletzt sie schwer

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Justitia an einer Mauer

Eine Justitia mit verbundenen Augen an der Mauer eines Gerichtes (Symbolbild).

Hennef – Die beiden jungen Leute waren kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg auf der Hennefer Straße Wingenshof. Der Mann im Seat Ibiza fuhr zu schnell, umkurvte eine Verkehrsinsel links, das Auto stieß gegen den Bordstein, schleuderte auf den Gehweg, wo die Frau auf ihrem E-Scooter unterwegs war, und verletzte sie schwer. Der 24-Jährige und die 22-Jährige trafen sich jetzt, neun Monate später, im Saal des Siegburger Amtsgerichts wieder: er angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung, die Geschädigte im Zeugenstand.

Laut Gutachten soll der Einzelhandelskaufmann am 22. November um 0.13 Uhr an dieser Stelle von 65 auf 80 Stundenkilometer beschleunigt haben, das ergab die Auswertung des Bordcomputers; erlaubt war Tempo 50.

Verletzungen beeinträchtigen junge Frau beim Sport

Der Angeklagte sagte, er könne sich an nichts erinnern, „mir muss schummerig geworden sein, das ist die einzige Erklärung“. Direkt nach dem Unfall, bei dem die Airbags auslösten, hatte er angegeben, ohnmächtig geworden zu sein. Eine Schutzbehauptung? Dass er bewusst aufs Gaspedal gedrückt hat, war ihm nicht nachzuweisen. Die Zeugin konnte zum Geschehen vor dem Zusammenstoß keine Angaben machen.

Die Postzustellerin lag einen Tag auf der Intensivstation und drei Tage im Krankenhaus. Sie trug einen Nasenbeinbruch davon und schwere Prellungen am Bein, die sie heute noch beim Sport beeinträchtigten, sagte die junge Frau. Außerdem hatte sie eine Kopfwunde, allerdings keinen Schädelbasisbruch, anders als in der Anklageschrift aufgeführt.

Unfallopfer stellte bewusst keine Strafanzeige

Sie habe bewusst keine Strafanzeige gestellt, sagte die 22-Jährige: „Wir kennen uns von der Schule, waren in derselben Jahrgangsstufe.“ Von der Versicherung des Unfallfahrers habe sie Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten, einen Vorschuss von 3000 Euro. Um die Sache kümmere sich ein Anwalt. An einer Bestrafung des Fahrers habe sie kein Interesse, sagte die Frau auf die Frage der Staatsanwältin.

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Der Angeklagte, sichtlich beeindruckt vom Gerichtsverfahren, bat das Unfallopfer um Entschuldigung. Und er erklärte sich bereit, im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 500 Euro Schmerzensgeld aus seiner eigenen Tasche zu zahlen. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Der 24-Jährige, bislang lediglich vorbestraft wegen Diebstahls, darf seinen Führerschein behalten.

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