NeubautenBaugenehmigungen für Doppelhäuser in Hennef sind nicht rechtmäßig

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Die Doppelhäuser wirken optisch bestimmend.

Hennef – Annette Becker, Thorsten Dorr und Jürgen Hecht haben es schriftlich: Die Baugenehmigungen für die Häuser zwischen Landesstraße 125 und Edgovener Straße sind rechtswidrig. Denn diese überschreiten die zulässigen zwei Vollgeschosse. Die Bürger hatten sich schon im Mai und Juni 2021 an den Rhein-Sieg-Kreis als Obere Bauaufsicht gewandt. Da waren die Häuser noch im Bau. Die Antwort allerdings kam erst im Januar 2022. Da hatten die Bewohner die zwölf Doppelhaushälften bereits bezogen.

„Es waren ursprünglich fünf Doppelhäuser, jetzt sind es sechs, das Gelände wurde aufgeschüttet, so dass eines der Geschosse zum Keller wurde, und ob es sich um Staffelgeschosse handelt, ist fraglich“, zählt Dorr seine weiteren Kritikpunkte auf.

Entwurf für Änderung des Bebauungsplans bringt Hennefer auf die Palme

Jetzt will die Stadt durch eine Änderung des Bebauungsplans die Rechtmäßigkeit wieder herstellen. Dem alten lag die Landesbauordnung von 1970 zugrunde, in der neuen Fassung soll auf die von 2018 verwiesen werden. Was wie juristisches Geplänkel anmutet, hat erhebliche Auswirkungen, etwa auf die Geschosszahl oder die Abstandsflächen. „Das darf einfach nicht wieder passieren, dass falsche Baugenehmigungen erteilt werden und es nachträglich geheilt wird“, ärgert sich Hecht. „Bauunternehmer können machen, was sie wollen, das kann doch nicht sein.“

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Annette Becker, Thorsten Dorr und Jürgen Hecht (v.l.) kritisieren die Änderung des Bebauungsplanes, der auch das Feld hinter ihnen betrifft.

Bürgermeister Mario Dahm habe ihnen geschrieben und dargelegt, dass eine Rücknahme der Genehmigungen, die sein Vorgänger Klaus Pipke erteilt habe, schwierig sei. Denn ein Abbruch des oberen Geschosses würde eine besondere Härte für die neuen Besitzer bedeuten. Dieses Mittel wolle er nicht anwenden. Das ist allerdings auch gar nicht das Ziel des Trios. Was sie aber weiter auf die Palme bringt, ist der vorliegende Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans.

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Die Bauten rücken nahe an die Landstraße 125 heran.

Neuer Starkregen könnte verheerende Folgen haben

Danach soll nämlich das sogenannte Plangebiet B am Rentmeisterweg, dort, wo jetzt ein Feld ist, genau so behandelt werden wie die Gebäude unten an der Edgovener Straße, also die Anwendung der neuen Bauordnung und damit die Möglichkeit von Staffelgeschossen. „Das schreit danach, dass die was in der Schublade haben“, sagt Becker. Er vermutet eine schon bestehende Planung oder Interessenbekundung.

Wie viele andere Edgovener teilt sie ausdrücklich nicht die Auffassung, dass sich die Doppelhäuser in die nähere Umgebung, die meist anderthalbgeschossig bebaut ist, einfügt. Und wie die Stadt schon wissen könne, wie mögliche Bauten dort oben am Feld sich einfügten, verwundere sie. Noch einen Aspekt fügt sie, die selbst Flutopfer war, an: Wenn oberhalb Edgovens weiter versiegelt werde, könnten Starkregenereignisse wie vom 4. Juni 2021 erneut verheerende Folgen haben. 

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