Nach AbrissUngers-Villa in Hennef ist endgültig verloren

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Die avantgardistische Ungers-Villa im Hennefer Zentralort nach dem gestoppten, aber schon weit fortgeschrittenen Abriss.

Die avantgardistische Ungers-Villa im Hennefer Zentralort nach dem gestoppten, aber schon weit fortgeschrittenen Abriss.

Hennef – Mitte März kamen Bagger dem Denkmalschutz zuvor. Trotz vorheriger Gespräche über eine Unterschutzstellung wurde die Villa an der Beethovenstraße zertrümmert. Der ungenehmigte Abbruch sorgte nicht nur im Rathaus für große Verärgerung.

Die Stadt versiegelte damals das Grundstück, um von dem 1962 nach Plänen des bekannten Kölner Architekten Oswald Mathias Ungers in Auftrag des Fabrikantensohnes Heribert Steimel gebauten Haus zu retten, was noch zu retten war.

Nach Untersuchung durch das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland steht nun allerdings fest, dass eine Wiederherstellung denkmalrechtlich nicht mehr einzufordern ist.

Die avantgardistische Ungers-Villa im Hennefer Zentralort vor dem Abriss

Die avantgardistische Ungers-Villa im Hennefer Zentralort vor dem Abriss

Zwischenzeitlich hatten die Eigentümer gegen die vorläufige Unterschutzstellung geklagt, die es der Denkmalbehörde ermöglichen sollte, den Wert der Abrissruine und des umgebenden Parks denkmalrechtlich zu ermitteln.

Nach Auskunft von Stadtsprecher Dominique Müller-Grote wurde die Klage bei einem gerichtlichen Erörterungstermin, der Ende August vor Ort stattgefunden hat, zurückgezogen. Da die Villa unwiederbringlich verloren ist, hat die Stadtverwaltung während des Erörterungstermins in Aussicht gestellt, den im Juni nachträglich beantragten Abriss zu genehmigen.

Die Ungers-Villa ist endgültig verloren. Nur noch die Grundstückseinfriedung wird unter Denkmalschutz gestellt.

Die Ungers-Villa ist endgültig verloren. Nur noch die Grundstückseinfriedung wird unter Denkmalschutz gestellt.

Allerdings darf der endgültige Abbruch erst erfolgen, wenn eine vorherige Dokumentation einschließlich archivarischer Untersuchung erfolgt ist. Nach Paragraf 29 des NRW-Denkmalschutzgesetzes müssen die Eigentümer „die anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren tragen“.

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Ganz raus ist der Denkmalschutz aber nicht. Die Einfriedung des Grundstücks Beethovenstraße 5, bestehend aus dem Zaun und Mauerwerk, soll in die Liste der Hennefer Baudenkmale aufgenommen werden. Eine massive Neubebauung, die bis an den Bürgersteig heranreicht, wäre damit ausgeschlossen.

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