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NachtragshaushaltIn Hennef ist es noch ein langer Weg bis zur Verabschiedung eines Etats

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Nach neuesten Schätzungen fehlen beim Jahresabschluss 2025 rund 16 Millionen Euro.

Nach neuesten Schätzungen fehlen beim Jahresabschluss 2025 rund 16 Millionen Euro.

In einer Mitteilung informierte die Stadtverwaltung über die schwierige finanzielle Lage und die Rückmeldungen der Kommunalaufsicht.

Die Finanzsituation der Stadt Hennef spitzt sich zu. In einer Mitteilung informierte Bürgermeister Mario Dahm in der jüngsten Sitzung des Stadtrats in der Meys Fabrik die Ratsmitglieder über den Stand beim Nachtragshaushalt 2026. Gute Nachricht hatte er nicht im Gepäck. Die strikteren Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung bleiben bestehen.

Im Dezember 2025 war das Zahlenwerk zur Beratung vorgelegt worden, am 9. Februar 2026 beschloss der Rat den Nachtrag mit knapper Mehrheit (wir berichteten). Er sah Verlustvorträge ab der Jahresrechnung 2024 sowie ein Haushaltssicherungskonzept von 2026 bis 2035 vor. Die Kommunalaufsicht hatte im Genehmigungsverfahren dazu Rückfragen und beanstandete schließlich, eine Genehmigung gab es nicht.

Die Kommunalaufsicht genehmigt den Nachtragshaushalt nicht

Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Verlustvorträgen. Dieses Instrument steht den Kommunen seit kurzem zur Verfügung, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Kommunalaufsicht war mit dem neu aufgestellten Haushaltssicherungskonzept (HSK) nicht einverstanden. Sie kritisierte, dass der Rat die allgemeine Rücklage 2027 und 2028 verringerte, um die vorgetragenen Fehlbeträge aus den Jahren 2024 und 2025 auszugleichen.  Das hätte keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK  ausgelöst.

Der Rat hätte also auf unzutreffender Rechtslage eine Entscheidung getroffen. Eine neue Beschlussfassung, dieses Mal ohne HSK, sei erforderlich, der Etat sei nicht prüffähig. Das Genehmigungsverfahren wurde ausgesetzt. Die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde wurde eingeschaltet, um den Umgang mit Verlustvorträgen zu klären. Neue Verlustvorträge, das ist die Quintessenz, sind aber nicht zulässig, wenn sich eine Kommune im HSK befindet oder bei den weiteren Etats Verlustvorträge in den zu beschließenden Haushaltssatzungen plant.

Diese Argumentation hat die Kommunalaufsicht bislang nicht geteilt. Bei der Aufstellung des Hennefer Nachtragshaushaltes, bei der Beschlussfassung und bei der anfänglichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht war sie nicht bekannt. Die Verwaltung suchte zur Klärung das Gespräch. Die Prognosen für den Jahresabschluss hatten sich parallel dazu von acht Millionen auf 21 Millionen Euro Minus verschlechtert. Ein bisschen besser geworden ist es, nun liegt das Defizit bei 16 Millionen Euro. Das ist aber immer noch doppelt so viel wie bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts.

Fakt ist jetzt, dass der Verlustvortrag im beschlossenen Jahresabschluss 2024, anders als bisher angenommen, nicht mehr statthaft ist und im Jahresabschluss 2025 umgebucht werden muss. Der zunächst mitgeteilte Jahresfehlbetrag von 20 Millionen Euro muss sofort im Jahresabschluss 2025 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Die Fehlbeträge ab 2026 führen wegen des geringeren Eigenkapitals zur Haushaltssicherungspflicht im Nachtragshaushalt.

Vermutlich erst in der Ratssitzung am 6. Juli steht eine Entscheidung an

Mittelfristig trete, so die Kommunalaufsicht, die Überschuldung ab 2029 ein. Deshalb müsse der Rat den Nachtragshaushalt überarbeiten und neu beschließen. Alle Verlustvorträge müssen aufgehoben werden, weil sie nicht zulässig sind. An den Rat geht die Forderung, sich mit der Haushaltssituation erneut auseinanderzusetzen, um einen Abbau der eintretenden Überschuldung erkennen zu lassen. Eine angepasste Ergebnis- und Finanzplanung mit neuem HSK sei für die Genehmigung des Nachtragshaushalts erforderlich.

Die Verwaltung stellte klar, dass sie einen Zeitplan erarbeitet. Für die Ratssitzung am 27. April war das weder für sie noch für die Fraktionen zu leisten. Ein Beschluss zum Nachtragshaushalt kann in der Ratssitzung am 6. Juli 2026 gefasst werden oder in einer noch zu terminierenden zusätzlichen Sitzung in der Zwischenzeit.