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Amtsgericht SiegburgHenneferin „vergaß“, goldene Ringe zurückzuschicken

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Ein Gerichtsgebäude, auf einem Schild steht "Amtsgericht" und "Arbeitsgericht".

Am Amtsgericht Siegburg wurde der Fall verhandelt. 

Wegen des Diebstahls von zwei Ringen bei einem betagten Ehepaar in Hennef verhängte das Amtsgericht in Siegburg eine achtmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dass sie ihr nicht glaube, das machte Richterin Seda Ataer der Angeklagten mehrfach klar: Zu schräg klangen die Einlassungen der 48-Jährigen, „vollkommen unplausibel und lebensfremd“ waren auch für die Staatsanwältin die Behauptungen der vielfach Vorbestraften aus Hennef. Am Ende verhängte das Gericht wegen Diebstahls eine Haftstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Angesichts einer in Aussicht stehenden Ausbildung gebe es eine günstige Sozialprognose, so das Gericht.

Vor Gericht bestreitet die Henneferin die Diebstahlsabsicht

Laut Anklage hatte die Alltagshelferin zwischen November und Dezember 2024 bei einer alten Dame in Hennef Goldschmuck im Wert von 1500 Euro aus dem Nachttisch entwendet. Ende Januar 2025 habe sie zudem bei einem Ehepaar, ebenfalls in Hennef, zwei Ringe gestohlen, Schmuck im Wert von etwa 400 Euro. „Ich schwöre, ich habe damit nix zu tun“, erklärte die Henneferin im Fall der verschwundenen Ketten.

„Nur gut gemeint“ habe sie es bei den Ringen: Zum Hochzeitstag des Paares habe sie den Ehelauten ein Geschenk machen wollen, „weil sie mich so an meine Eltern erinnerten“. Als Vorlage und Muster für die richtige Größe habe sie die Ringe dann ohne Wissen der Besitzer mitgenommen, „es sollte eine Überraschung sein“. 

Doch habe sie später weder die echten Ringe zurückgeschickt noch die nachgemachten aus Edelstahl oder auch nur eine Rechnung dafür vorlegen können, hielt die Richterin der Angeklagten vor. Dass sie die beiden Ringe „entsorgt“ und dann „vergessen“ habe, den echten Schmuck zurückzuschicken, das nahm sie der Henneferin, die ohne Anwalt erschienen war, nicht ab. 

Die „goldene Brücke“ eines Geständnisses, von Richterin Ataer mehrfach gebaut, wollte die Angeklagte nicht beschreiten. An die bisher elf Vorstrafen – fast ausnahmslos wegen Betrugs in einer Vielzahl von Fällen – könne sie sich nicht erinnern: „Ich hab's verdrängt“. Nicht aber die Richterin, die erklärte, dass angesichts des Vorstrafenregisters eine Geldstrafe nicht mehr möglich sei. „Ich will Ihnen die Arbeit nicht verbauen“, sagte die Richterin, die mit dem Strafmaß unter Antrag der Staatsanwaltschaft blieb. Sie räumte aber auch an, dass sie beim Blick auf die vielen Vorstrafen der Henneferin Zweifel habe, „ob diese Verhandlung bleibenden Eindruck hinterlässt.“