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Tier inzwischen verendetEx-Paar aus Königswinter streitet fast drei Jahre um Hündin

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bonn/Königswinter – Am Ende hat sich die ganze Aufregung in Luft aufgelöst. Denn der Streitgegenstand, die Hündin Gina, um die sich die Eheleute nach ihrer Trennung über fast drei Jahre erbittert gestritten hatten, starb während des laufenden Verfahrens.

Die Havaneser-Hündin war im Dezember 2020 beim Spaziergang ihrem Herrchen weggelaufen; am nächsten Tag wurde sie tot aufgefunden. Was dem Tier widerfahren ist, spielte zuletzt im Berufungsprozess vor dem Bonner Landgericht keine Rolle mehr. Der Rechtsstreit wurde schließlich – mangels Hund – von beiden Parteien für erledigt erklärt; geblieben sind nur die Kosten.

Familiendinge unter keinem guten Stern

Angefangen hatte die ganze Geschichte um die kubanische Rasse-Hündin im Sommer 2014. Damals hatte Klaus K. (alle Namen geändert) das Tier gekauft, um es seiner Ehefrau zu schenken. Angelika K., die sich damals sehr intensiv um ihre pflegebedürftige Mutter kümmerte, sollte entlastet werden und – so die Vorstellung – durch die Hündin „mal vor die Tür kommen“.

Aber die Familiendinge und die Ehe standen bald unter keinem guten Stern mehr. Als Angelika K. im Jahr 2018 selber ins Krankenhaus musste, übergab sie die Hündin ihrer Schwiegermutter zur Betreuung. Womit sie nicht gerechnet hatte: Als sie die Klinik wieder verließ, rückte die 80-Jährige Gina nicht mehr raus. Das Tier, so die alte Dame, gehöre ihrem Sohn, in seinem Namen würde sie es pflegen.

Schwiegermutter vor dem Amtsgericht verklagt

Angelika K. verklagte daraufhin ihre Schwiegermutter vor dem Amtsgericht Königswinter auf Herausgabe ihres Hundes. Gina sei allein ihr Eigentum; das Tier sei eine Schenkung ihres Ex gewesen. Immerhin habe sie sich allein drum gekümmert, habe auch Haftpflichtversicherung, Steuern und Tierarztkosten übernommen Das Amtsgericht entschied im November 2019, nachdem eine Zeugin die Schenkung bestätigt hatte, dass die Klägerin alleinige Eigentümerin der Hündin ist. Die Aussage des Ehemannes hingegen, war – laut Urteil – „unglaubhaft“. Der Richter nahm ihm sein „großes Interesse und die starke Bindung“ nicht ab.

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Die Schwiegermutter, die Gina nicht rausrücken wollte, legte Berufung ein. Dann jedoch verstarb sie wenige Monate später mit 80 Jahren – und wurde in dem Berufungsverfahren von ihrem Sohn vertreten. So trafen sich die Ex-Eheleute jetzt zum Termin vor dem Bonner Landgericht wieder. Dass die Hündin zwischenzeitlich ebenfalls verstorben ist, wollte Angelika K. nicht recht glauben, sie mutmaßte einen Trick. Die neue Lebensgefährtin ihres Ex-Mannes jedoch betätigte als Zeugin glaubwürdig den frühen Tod der sechsjährigen Hündin.

Kammer fällt am Ende salomonisches Urteil

Damit ging es nur noch um die Kosten. Die Bonner Kammer, die die Frage des Eigentums problematischer als das Amtsgericht sah, fällte am Ende ein salomonisches Urteil und teilte die Prozesskosten je zur Hälfte.(AZ: Landgericht Bonn 8 S 20/20)