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Abgmeldete Autos gehortetAmtsgericht Siegburg verurteilt Mann zu Geldstrafe

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Siegburg – Das verwilderte Grundstück war den Nachbarn schon lange ein Dorn im Auge. Der Bewohner hatte an seiner Wohnanschrift im ländlichen Rhein-Sieg-Kreis zudem eine Vielzahl von Autos abgestellt, alle abgemeldet bis auf eins.

Doch die Kennzeichen montierte der 54-Jährige mal an dieses Fahrzeug, mal an jenes. Ein Nachbar, ein Bundespolizist, zeigte den Mann an.

Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung, der allerdings nicht persönlich zugestellt werden konnte – der Briefträger konnte sich wohl keinen Weg zur Haustür bahnen. Es folgte der Gerichtsprozess, wo der Angeklagte auftauchte.

Angeklagter widerspricht Zeugen

Er räumte ein, die Kennzeichen an mehr als einem Pkw angebracht zu haben, stritt aber ab, mit den nicht angemeldeten und nicht versicherten Wagen gefahren zu sein. Die Zeugen blieben bei ihrer Darstellung.

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Das Gericht ließ nach der Beweisaufnahme den Strafbefehl über 600 Euro (60 Tagessätze à zehn Euro) plus Fahrverbot bestehen. Im Wiederholungsfall droht eine höhere Strafe. Man könne davon ausgehen, dass illegale Aktivitäten des Angeklagten auch künftig nicht verborgen blieben.