Prozess in SiegburgDrei Männer manipulierten Briefkästen und Magnetkarten

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Gerichtssaal_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Besonders findig mussten die drei Bandenmitglieder nicht sein: „Einmal falsch in einer Internet-Suchmaschine abgebogen“, schilderte einer vor dem Schöffengericht, fänden sich zahlreiche Anleitungen zum Betrug. Die jungen Männer bestellten allerlei Waren unter falschen Namen, manipulierten Briefkästen und Magnetkarten für Packstationen.

Ergaunerte Ware zum halben Preis verscherbelt

77 Fälle wurden ihnen zur Last gelegt, doch nur 23-mal hatten sie Erfolg, sackten von November 2015 bis Februar 2016 Turnschuhe, Handys, Klamotten und Laptops ein im Wert von insgesamt rund 5500 Euro. Einiges davon behielten sie, anderes verscherbelten sie zum halben Preis. 54 Bestellungen waren gar nicht erst versandt worden, da der Betrug aufgefallen war.

Nach einem Streit um ein paar Turnschuhe stieg einer der Kumpels aus, zwei machten kurzzeitig weiter bis Ende März 2016 und bestellten erfolgreich, ohne zu bezahlen, Produkte im Wert von knapp 1500 Euro. Offenbar versetzten sie die Taten in eine Art Rausch, denn auf die Frage des Vorsitzenden Richters Ulrich Wilbrand, warum die damals 21-jährigen Angeklagten aufgehört hatten, sagte einer: „Irgendwann wurden wir nüchtern.“

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Spätestens bei der Hausdurchsuchung sei ihnen klar geworden, dass sie ganz großen Bockmist gebaut hätten. Wegen der umfangreichen Ermittlungen vergingen mehr als fünf Jahre bis zum Prozess. Sie seien froh, nun endlich vor Gericht zu stehen, meinten zwei der drei Angeklagten – der dritte, der als Erster alles gestanden hatte bei der Polizei, war wegen Krankheit nicht erschienen, sein Verfahren wurde abgetrennt.

Die heute 27-Jährigen erhielten Bewährungsstrafen. Der erste, ein Lagerist und junger Vater, der bis 2017 sieben Vorstrafen gesammelt hatte, wurde wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Computerbetrugs zu eineinhalb Jahren verurteilt. Der zweite, der sein Fachabitur nachholte, studieren möchte und nicht vorbestraft ist, zu 15 Monaten. Sie müssen den Schaden von rund 7000 Euro zurückzahlen.

Verwerflich sei vor allem die Art des Vorgehens, mahnte der Richter. „Reich sind Sie nicht geworden.“ Sie hätten viel Energie investiert, bei nur geringer Erfolgsquote. Die Angeklagten nahmen die Strafe sichtlich dankbar an, der künftige Student sprach von fehlender geistiger Reife: „Zwischen meinem jetzigen Ich und meinem damaligen Ich liegen Welten.“

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