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Amtsgericht SiegburgTrickdiebstahl ließ sich angeblichen Handwerkern nicht nachweisen

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg 

Siegburg/Hennef – Der Trick ist bekannt: Vermeintliche Handwerker suchen Senioren auf und lenken diese ab, während Komplizen nach Geld und Gold suchen. So geschah es im November vergangenen Jahres in Hennef, wo durch einen Zufall eine Nachbarin auf den ungebetenen Besuch aufmerksam wurde und die Polizei alarmierte.

Die traf zwar drei junge Männer an, diese wurden vor Gericht aber mangels Beweisen freigesprochen. Grund: Die Ermittlungen vor Ort waren lückenhaft, konstatierte Amtsrichterin Elisabeth Signing Fosso.

Komplizen durchwühlten leerstehende Wohnung

Sie hatte versucht, in drei Prozessterminen der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Fest steht, dass ein junger Mann in Handwerkerkleidung bei einer 85-Jährigen an der Hintertür klingelte. Er müsse wegen einer Baustelle in der Nachbarschaft im Bad das Wasser laufen lassen, wenn sie nicht einverstanden sei, drohe ihr eine Strafzahlung. Die eingeschüchterte Seniorin willigte ein, vergaß in ihrer Aufregung aber, die Tür abzuschließen.

Diesen Moment müssen Komplizen genutzt haben, die obere leerstehende Wohnung der verstorbenen Schwester zu durchwühlen. Die Nachbarin sah Licht und rief die Polizei. Die Beamtinnen trafen zwei Männer an der Hintertür an, einer kam mit der Seniorin aus dem Haus. Zwei konnten sich ausweisen, ihre Papiere lagen in zwei in der Nähe geparkten Autos, einer hatte keinen Ausweis dabei.

Wer im Haus war und wer draußen stand, konnte im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. Weder die alte Dame noch die Polizistinnen erinnerten sich daran. Die 23- bis 28-jährigen Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Dass sie einen gemeinsamen Tatplan gefasst hatten, so wie es in der Anklage stand, dafür habe es keine zweifelsfreien Beweise gegeben, konstatierte die Staatsanwaltschaft.

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Verbindungen zwischen den drei Männern hatte das Gericht nicht gefunden: Sie wohnen an unterschiedlichen Orten, Hinweise aus früheren Ermittlungen liegen nicht vor. „Die bloße Anwesenheit an einem Tatort ist gänzlich straflos“, sagte einer der Verteidiger. Das habe der Bundesgerichtshof festgestellt. Es bestehe die Möglichkeit, dass sich die zwei „zufällig vor der Tür getroffen“ hätten.

Die 85-Jährige hat bis auf einen Schrecken keinen Schaden erlitten. Wertgegenstände gab es nicht in der oberen Wohnung. Und ihren Schmuck hatten der oder die Täter nicht entdeckt: Der liege in ihrem Schlafzimmer, sagte sie im Zeugenstand. „Und das schließe ich immer ab.“