Kommentar zu KnöllchenKunden in Lohmar können Fairness beim Parken verlangen

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Ein großes, blaues Schild mit sehr langem, kleingedrucken Text steht an der Einfahrt zum Lidl-Parkplatz in Lohmar. Hier wird über Datenschutz, Vertrags- und Einstellbedingungen informiert.

Achtung, Kleingedrucktes: Hier steht im elften Absatz, dass das Abstellen eines Pkw außerhalb der Öffnungszeiten 30 Euro kostet, also auch sonntags.

Auf Supermarkt-Parkplätzen haben Knöllchen nach Ladenschluss ein Geschmäckle. Kunden sollten mit Fairness rechnen können, meint unsere Autorin.

Einzelhändler müssen für ihre Kundschaft eine feste Zahl von Parkplätzen anbieten, das wird in der Regel in der Baugenehmigung der Stadt festgehalten. Dass Dauerparker diese Stellplätze nicht blockieren sollen, ist verständlich. Doch was jetzt Autofahrer an einem Adventssonntag in Lohmar erlebten, das darf durchaus Abzocke genannt werden.

Sicher, der Platz an der Kirchstraße Ecke Raiffeisenstraße ist Privatgelände. Und der Eigentümer darf die Regeln bestimmen, auch nach Ladenschluss. Er könnte aber zu bestimmten Gelegenheiten, zum Weihnachtsmarkt, zum Stadtfest, zur Kirmes – wenn am Samstagabend und am Sonntag selten oder gar keine Busse fahren – die Fläche zur Verfügung stellen. Als ein nettes Angebot für die Bürger, die vielleicht auch noch seine Kunden sind.

Selbst wer nur irrtümlich abbiegt auf den Parkplatz in Lohmar, muss zahlen

Und so auch für die Stadtgesellschaft. Denn jedes Fest wird von Ehrenamtlern bereichert, die Erlöse fließen unter anderem in die Jugendarbeit der Vereine und Institutionen oder als Spende in soziale Projekte. Nun ist es vielleicht zu viel verlangt, von einer bundesweit tätigen Kette Verbundenheit mit der Kommune zu erwarten, wo es doch ums Geldverdienen geht.

Was die Menschen, die potenziellen Kunden aber verlangen können, ist Fairness. Denn selbst wer nach Ladenschluss mit seinem Auto irrtümlich abbiegt und nur kurz auf einem Stellplatz steht, wird abkassiert. Er hätte an der großen Tafel an der Einfahrt stoppen, die klein gedruckten Nutzungsbestimmungen bis zum Ende durchlesen und den Rückwärtsgang einlegen müssen. Eine Schranke wäre eindeutiger. Die macht aber Arbeit – und bringt nichts ein. 

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