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Streit über CoronatestKommunalaufsicht rüffelt Lohmars Bürgermeisterin Wieja

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Lohmar_Rathaus

Das Rathaus in Lohmar 

Lohmar – Der Streit im Stadtrat über einen fehlenden Coronatest hat auch die Kommunalaufsicht beschäftigt. Bürgermeisterin Claudia Wieja hatte dem sachkundigen Bürger der FDP Achim Haas den Zutritt zu einer Ausschusssitzung verwehrt, weil dieser vermeintlich unter Corona-Quarantäne stand.

Der Betroffene hatte die übergeordnete Behörde eingeschaltet. Der Rhein-Sieg-Kreis kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Bürgermeisterin nicht richtig gehandelt hat.

Zum einen bemängelte die Kommunalaufsicht eine Informationslücke in der Lohmarer Stadtverwaltung: Die Aufhebung der Quarantäne des FDP-Mannes nach negativem PCR-Test war zwar als E-Mail im Lohmarer Ordnungsamt angekommen, doch der zuständige Sachbearbeiter war abwesend und hatte den Abwesenheitsassistenten in seinem E-Mail-Account nicht aktiviert.

So steckte die Nachricht ungelesen in seinem Postfach und war sowohl seiner Stellvertretung wie auch der Bürgermeisterin nicht bekannt. Sie habe generelle Vorkehrungen getroffen, um solche Probleme künftig zu vermeiden, versicherte Wieja.

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Zum anderen sei laut Kommunalaufsicht eine gewissenhaftere Einlasskontrolle angezeigt gewesen, was die Bürgermeisterin selbst schon eingeräumt habe, heißt es in dem Schreiben des Rhein-Sieg-Kreises an die vom Betroffenen beauftragte Anwaltskanzlei.

So waren die Ausschussmitglieder wegen des großen Zuschauerzuspruchs an einem Seiteneingang eingelassen worden, wo kein mobiles Gerät mit der Kontrollapp vorhanden war. Achim Haas hatte, als ihm der Zugang verwehrt wurde, sein negatives Testergebnis auf dem Handy-Display vorgezeigt. „Das hätte konkret überprüft werden müssen“, urteilte die Kommunalaufsicht.

Weitergehende Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin

Der sachkundige Bürger hatte zudem in seiner Beschwerde angeführt, dass Wieja ihn hindern wollte, an der Diskussion teilzunehmen. Er nannte als Beleg einen Befangenheitsantrag gegen ihn aus einer anderen Sitzung des Sonderausschusses Donrath. Den hatte die Mehrheit im Gremium beschlossen.

Die Kommunalaufsicht sei der falsche Ansprechpartner für diesen Einzelfall, so der Kreis. Haas stünde, um die Rechtsgültigkeit des Befangenheitsantrags zu prüfen, „eine Feststellungsklage im Wege des Kommunalverfassungstreitverfahrens zur Verfügung“.