Rhein-Sieg-Kreis – Wer glaubte, das Thema Kanaldichtigkeitsprüfung sei vom Tisch, den erwartet unter Umständen eine Überraschung. Zumindest wenn er in einem Wasserschutzgebiet wohnt. Und das kann auch manchmal der Fall sein, wenn es diese Zone offiziell noch gar nicht gibt. So liegen rund 70 Prozent der Fläche von Neunkirchen-Seelscheid, nach Angaben der Gemeindewerke, in Wasserschutzgebieten. Gemeint ist nicht nur das Umfeld der Wahnbachtalsperre, auch die Naafbachtalsperre hat eine Wasserschutzzone – obwohl sie nie gebaut wurde und fraglich ist, ob und wann sie jemals Realität wird.
Sehr real könnten aber schon bald die Konsequenzen für die Menschen werden, die in der rund 42 Quadratkilometer großen Zone ein Haus besitzen. Denn wenn sich die Landesregierung mit ihrem Vorschlag zum Kanal-Tüv durchsetzt, müssen sämtliche Häuser in Wasserschutzzonen bis Ende 2015 die Dichtheit ihrer Abwasserrohre prüfen lassen – vorausgesetzt die Gebäude wurden vor 1965 errichtet.
„Für eine Talsperre, die ein Phantom ist, müssen wir jetzt die Folgen tragen und zahlen“, fürchtet Heinz Hinkelmann, der seit gut 30 Jahren in Seelscheid wohnt. Er vermutet: „Vielen Leuten, die nördlich der Zeithstraße wohnen, ist die Schutzzone gar nicht bewusst.“ Immerhin sind die Pläne zu der Talsperre ebenso alt wie umstritten. Die Verordnung, mit der das Wasserschutzgebiet festgesetzt wurde, stammt aus dem November 1982.
Auf Anfrage des „Rhein-Sieg-Anzeiger“ teilt die Kölner Bezirksregierung mit, dass die Verordnung „den einzig noch möglichen Standort für die Neuerrichtung einer Trinkwassertalsperre“ im Regierungsbezirk schützt. „Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung“ solle auch grundsätzlich daran festgehalten werden. Zwar wurde die Wasserschutzgebietsverordnung 2004 auf ein paar Kernpunkte reduziert. Beispielsweise darauf, dass Neubauten in den Schutzzonen II und III an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen sein müssen. Aber der aktuelle Vorschlag der Landesregierung zum Kanal-Tüv betrifft eben alle Wasserschutzzonen.
„Wir warten jetzt erstmal ab, bis das Gesetz da ist, bevor wir die Hausbesitzer auffordern, tätig zu werden“, sagt Franz Lohre, Leiter der Gemeindewerke von Neunkirchen-Seelscheid. Bürgermeister Helmut Meng erwartet aber von der Neuregelung in NRW „kaum positive Effekte“ für die Hausbesitzer in der Gemeinde. „Wir haben hier ja auch noch das Lachs-Laichgewässer im Bereich der Bröl und das FFH-Gebiet.“
Um das Grundwasser zu schützen und die Kläranlagen zu entlasten, hatte die Gemeinde bereits Hausbesitzer in an Stellen, an denen öffentliche Kanäle saniert werden, aufgefordert, ihre privaten Anschlüsse frühzeitig überprüfen zu lassen. Auch da ist derzeit Abwarten angesagt.
Die Beigeordneten Norbert Büscher (Much) und Michael Hildebrand (Lohmar) sehen ebenfalls keinen Grund zur Eile. „Wenn die Neuregelung da ist, werden wir wohl das Gespräch mit der Bezirksregierung und mit dem Land suchen“, sagt Büscher. Es bestehe doch ein Unterschied zwischen einer Talsperre, die Trinkwasser liefert, und einer, die noch gar nicht gebaut ist. Bei Letzterer sei der Zeitdruck nicht einzusehen, schon bis 2015 die Dichtheitsprüfungen durchzuführen.
Laut Norbert Büscher liegen in Much gut 300 Häuser im Wasserschutzgebiet der Naafbachtalsperre, knapp 3000 in dem der Wahnbachtalsperre. In Lohmar sind nach Angaben von Michael Hildebrand nur wenige Ortschaften wie Ingersauel betroffen.
