Neuregelung im Rhein-Sieg-KreisMietpreisbremse gilt in Siegburg, Troisdorf und Sankt Augustin

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Rhein-Sieg-Kreis – Am 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Kraft, nicht nur in den Großstädten. Auch auf drei der 19 Kommunen im Kreis wird sie angewandt: Für Siegburg, Sankt Augustin und Troisdorf. Am Dienstag hat die Landesregierung die Verordnung beschlossen.
Vermieter in den betroffenen Städten dürfen ab nächsten Mittwoch bei Wiedervermietung von Wohnungen nur eine Kaltmiete verlangen, die höchstens zehn Prozent über dem jeweiligen Mietspiegel liegt. Das ist in Sankt Augustin und Troisdorf einfach zu handhaben, weil die beiden Städte über Mietspiegel verfügen. In Siegburg, wo seit einigen Jahren der Mitspiegel nicht weitergeführt wurde, ist es komplizierter. In der Kreisstadt muss man die ortsübliche Vergleichsmiete entweder durch eine Vielzahl von Vergleichswohnungen oder durch ein Gutachten bestimmen.
Deshalb fordert Harald Eichner, dass Siegburg dringend für einen neuen Mietspiegel sorgen müsse, um „Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zu vermeiden“. Eichner ist Vize-Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr, der die Mietpreisbremse begrüßt: „Damit wird der Mietanstieg in diesen Städten wenigstens etwas abgedämpft.“
Zugleich kritisiert der Siegburger Sozialdemokrat, die rot-grüne Landesregierung habe „sich nicht getraut, die Mietpreisbremse auch in anderen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises mit angespannten Wohnungsmärkten in Kraft zu setzen“. Es hätten auch Mieter in Hennef, Meckenheim, Rheinbach sowie anderen Gemeinden mit steigenden Mieten zu kämpfen. Vermutlich habe die Landesregierung nur Kommunen mit Mietspiegeln ausgewählt.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Gerhard Papke (Königswinter) sagte gestern, die Bremse werde mehr schaden als nutzen. Wohnungsinteressenten mit geringerem Einkommen hätten bei Neuvermietungen weiter das Nachsehen gegen Bewerber mit höherem Einkommen. Nur mehr Wohnungsbau könne das Problem lösen. Die Mietpreisbremse hemme private Investitionen in Neubauten. (ca)