Urteil im Berufungsprozess bestätigtBusfahrer missbraucht Jungen in Niederkassel

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht_Bonn (2)

Der Eingang des Langerichtes in Bonn

Niederkassel – Der Junge hat ein ungewöhnliches Hobby, nämlich das Busfahren. Anstatt Fußball zu spielen, wie seine Mitschüler, setzte sich der Zwölfjährige an schulfreien Tagen in einen Linienbus und fuhr stundenlang die planmäßigen Touren mit. Auch verblüffte der Schüler die Busfahrer mit erstaunlichen Kenntnissen über Steuerungssysteme, andere technische Daten und Fahrpläne.

An einem Samstag im Januar 2018 stieg der Junge in eine Buslinie zwischen Köln und Niederkassel, zeigte sein Schülerticket und begleitete die Rundtour gleich zweimal – fast achteinhalb Stunden lang. Der 39-jährige Busfahrer ließ den Jungen mit dem ungewöhnlichen Hobby gewähren. In einer Fahrtpause jedoch, in einer Wendeschleife der Bushaltestelle Lülsdorf, endete die Begegnung für den jungen Fahrgast mit einem schrecklichen Erlebnis.

Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs sowie Vornahme einer sexuellen Handlung vor einem Kind musste sich der 39-jährige Busfahrer jetzt ein zweites Mal vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg eingelegt, das ihn im August 2020 zu sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt hatte. 

12-Jährigen aufgefordert ihn sexuell zu befriedigen

Demnach hatte der Busfahrer den Zwölfjährigen, der als einziger noch im Bus war, aufgefordert, an der Endhaltestelle Lülsdorf auszusteigen und ihn sexuell zu befriedigen. Als der Junge das ablehnte, hatte der 39-jährige Familienvater vor dem Kind onaniert. Der Schüler, der damals völlig verwirrt nach Hause kam, hat den Vorfall den Eltern erzählt.

Der Angeklagte, der seit drei Jahren auch um seine berufliche Existenz als Busfahrer kämpft, hat in der Berufung erneut bestritten, dass es so einen Vorfall je gegeben hat. Er sei überzeugt, dass der Junge, der an Autismus erkrankt ist, sich das alles ausgedacht habe. Wahrscheinlich habe er zu Hause Druck bekommen und erklären müssen, so der Verdacht des Angeklagten, warum er so spät heimkam.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Zwölfjährige musste seine Geschichte jetzt ein weiteres Mal den Richtern erzählen. Dafür wurde der Angeklagte in einen anderen Saal gesetzt, die Befragung des Jungen wurde per Video übertragen. Auch seine Mutter und der Stiefvater mussten erneut in den Zeugenstand.

Entscheidend für die Bonner Jugendschutzkammer war am Ende das psychiatrische Gutachten: Der Zwölfjährige habe sich den Vorfall nicht ausgedacht, so die Sachverständige, es sei die Sprache eines sexuell völlig unerfahrenen Kindes. Das Ergebnis sei „sehr eindeutig“, so die Richter, die dem Angeklagten damit klar signalisierten, dass sie nicht ihm, sondern dem Jungen glauben. Daraufhin gab der Busfahrer auf und nahm die Berufung zurück. Nicht ohne protokollieren zu lassen, dass er weiterhin auf seiner Unschuld besteht. 

KStA abonnieren