Ortsumgehung in NiederkasselKlage könnte den Weiterbau verzögern

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Der Weiterbau der Niederkasseler Ortsumgehung L 269n in Rheidt, hier an der Brücke Bahnhofstraße, liegt bisher im Zeitplan.

Niederkassel – Der Weiterbau der Niederkasseler Ortsumgehung ist im Zeitplan – allerdings nur vorläufig. Das hat der Landesbetrieb Straßen NRW auf Anfrage bestätigt.

Zwar ruhe im ersten Abschnitt zwischen Marktstraße und Südstraße seit Anfang August der Weiterbau der Fahrbahn. Dies sei aber erforderlich, da zurzeit in Höhe der Bahnhofstraße die Brücke gebaut werde, über die künftig der örtliche Verkehr über L 269n geführt wird. Sobald die Brückenrampen fertiggestellt sind, sollen die Arbeiten an der Fahrbahn spätestens Mitte Oktober wieder aufgenommen werden.

Erster Abschnitt soll Ende November bis Mitte Dezember fertig werden

„Bis zum Abschluss der Arbeiten mit Fertigstellung einer betriebsfertigen Straße ist dann noch die Herstellung der Straßenausstattung mit Leitplanken, Straßenschildern und der Straßenmarkierung erforderlich“, erläutert Rainer Herzog, Sprecher von Straßen NRW. „Wir gehen momentan davon aus, dass diese Arbeiten dann circa Ende November bis Mitte Dezember erfolgt sind und der erste Bauabschnitt der L 269n, wie angekündigt, im Herbst 2021 fertiggestellt ist.“ Wie es danach mit dem Projekt weitergeht, ist allerdings noch ungewiss.

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Grund ist die Klage eines Troisdorfer Anwohners gegen den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt (zwischen Südstraße und Rheinstraße) und für den dritten Bauabschnitt (zwischen Rheinstraße und der bestehenden L 269).

Für beide Abschnitte rechnet der Landesbetrieb jeweils mit einer Bauzeit von einem Jahr. Beim zuständigen Kölner Verwaltungsgericht gibt es nach Angaben von Straßen NRW allerdings noch keinen Verhandlungstermin.

Man könne deshalb derzeit nicht abschätzen, wann das Klageverfahren durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts abgeschlossen sein werde und ob die weiteren Bauabschnitte überhaupt fortgeführt werden dürften – zumal der Kläger bei einem für ihn negativen Urteil vors Oberverwaltungsgericht ziehen könne.

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