Der 29-Jährige musste sich wegen Diebstahl und Raub in insgesamt 67 Fällen vor dem Bonner Landgericht verantworten.
Landgericht BonnNach Diebstahlserie im Rhein-Sieg Kreis – 29-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zum Prozessauftakt Anfang März hatte der Angeklagte nur ein Teilgeständnis abgeliefert.
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Am zweiten Verhandlungstag kam mit leichter Verzögerung ein vollständiges Geständnis. Jetzt wurde der 29 Jahre alte Angeklagte vor der Großen Strafkammer 7a zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er hatte in 67 Fällen Lebensmittel, Alkoholika, Zigaretten oder Kleidung gestohlen beziehungsweise diverse Zeugen beleidigt und teilweise auch geschlagen.
Der Mann wurde des Diebstahls, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung für schuldig befunden. Allerdings nur in elf Fällen, den Rest stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit ein. Die Taten ereigneten sich zum größten Teil im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, Schwerpunkt waren hier die Orte Hennef, Eitorf und Lohmar, aber auch in Troisdorf, Siegburg, Königswinter und einmal in Bonn soll der mutmaßliche Dieb aktiv gewesen sein.
Prozess am Bonner Landgericht: Zum Auftakt nur Teilgeständnis
Zum Prozessauftakt am 10. März hatte Verteidiger Michael Kurth das Gericht lediglich wissen lassen, dass sein Mandant 43 der angeklagten Taten zugebe. Zu den weiteren Vorwürfen wolle er schweigen.
Das veranlasste den Vorsitzenden Richter, Fredrik Glasner, dann zu einer deutlichen Ansage, die offenbar letztlich Wirkung zeigte. Für den Fall, dass man dem Angeklagten die anderen Vorwürfe im Laufe der Beweisaufnahme nachweisen könne, hätte er einen gravierenden Strafmilderungsgrund verschenkt. Das unvollständige Einräumen einiger Taten gelte dann nicht als strafmilderndes Geständnis. Und, fuhr der Vorsitzende am ersten Tag fort, man werde keine Mühen scheuen, um sämtliche Vorwürfe aufzuklären.
Am zweiten Tag folgte dann das volle Geständnis. Die Taten kann man durchweg als Beschaffungskriminalität werten, der Angeklagte hat auch psychiatrische Probleme. Ein Gutachter war allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass der 29-Jährige nicht komplett schuldunfähig ist. Auch als allgemein gefährlich sei er nicht einzustufen, für eine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie gebe es daher keinen Grund.
Bonn: Nach Schuhdiebstahl barfuß geflüchtet
Allerdings sah der Sachverständige schon, dass der Mann die Taten unter eingeschränkter Steuerungsfähigkeit begangen hatte. Dementsprechend wählte das Gericht die Bewährungsauflagen: Der Verurteilte muss während der dreijährigen Bewährungszeit seinen Wohnsitz im Heimtrakt eines psychiatrischen Fachkrankenhauses in Niedersachsen behalten, in dem er derzeit lebt. Ein Umzug kommt nur nach Genehmigung und nur in eine vergleichbare Einrichtung infrage.
Neben vielen Kleinstdiebstählen in Supermärkten oder Tankstellenshops gehörten auch ein Griff in die Kasse einer Tankstelle und ein Raub in einem Bonner Schuhgeschäft im September 2023 zu den verurteilten Taten. Im letzten Fall zog er ein Messer, als der Diebstahl aufflog. Der Zeuge hatte sich davon allerdings nicht beeindrucken lassen, und der nun Verurteilte musste die gestohlenen Schuhe und Socken wieder ausziehen und die Flucht barfuß antreten.
