In Siegburg vor GerichtMann aus Sankt Augustin besitzt 14.538 Missbrauchsdateien

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Symbolbild_Gericht

Akten auf dem Richtertisch (Symbolbild)

Sankt Augustin – „Ich habe keine pädophile Neigung“, sagte der Angeklagte mit Bestimmtheit. Aber genau das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Er forderte für den 29-Jährigen, der am Dienstag wegen des Besitzes kinderpornografischer Bild- und Videodateien vor dem Schöffengericht stand, anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung.

Hinweis an BKA aus den USA

Der Hinweis an das Bundeskriminalamt, der im Februar 2021 zum Fund der Dateien in der Sankt Augustiner Wohnung des 29-Jährigen führte, kam von einer halbstaatlichen Organisation aus den USA.

Die Polizei stellte 14.538 Dateien sicher, die sich auf dem Smartphone, einem Tablet und drei mobilen Festplatten des Mannes befanden. Drei Aufnahmen zeigen schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen durch männliche Erwachsene. Bei den anderen Dateien handelt es sich um sogenannte Posing-Bilder von fünf- bis siebenjährigen Mädchen, hier ist ebenfalls der Tatbestand des Missbrauchs erfüllt.

Lebensgefährtin schockiert

Der Angeklagte, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und seit längerer Zeit arbeitslos ist, gestand den Besitz der Dateien ein. Gezielt im Internet nach Kinderpornografie gesucht zu haben, gab er jedoch nicht zu. „Ich habe andere pornografische Dinge gesammelt, da war alles zusammen, es war unsortiert“, erklärte er.

Dass Tausende Bilder von nackten Kindern nur eine Art „Beifang“ gewesen seien, glaubte neben dem Ankläger auch Richter Ulrich Wilbrand nicht. Unglaubwürdig wirkte der 29-Jährige, weil er die herunter geladenen Dateien auf mehrere Speichermedien verteilt und selbst dann nicht gelöscht hat, als seine Lebensgefährtin, die er heiraten möchte, einige Bilder auf seinem Smartphone entdeckt hatte und, so der Angeklagte, „schockiert“ gewesen sei.

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„Was soll Ihre Freundin denn von Ihnen halten, wenn Sie das nicht vernichten?“, hielt Wilbrand dem Angeklagten vor. „Er wollte dieses Material haben“, schloss der Staatsanwalt und dass eine pädophile Neigung schlicht naheliegend sei.

Das Urteil lautete auf anderthalb Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Sankt Augustiner 100 Sozialstunden ableisten. „Wir haben vier Jahre ein Auge auf Sie“, sagte Wilbrand. Die mit auferlegte Aufsicht und Begleitung durch einen Bewährungshelfer könne dem Verurteilten eine Therapiemöglichkeit eröffnen.

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