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Nach tödlichem UnfallPolizei kontrolliert Bahnübergänge

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Da der Verunglückte nicht eingeklemmt war, konnte die Feuerwehr den Toten schnell bergen.

Sankt Augustin – Nach dem tödlichen Unfall an einem Bahnübergang in Sankt Augustin, bei dem eine Bahn der Linie 66 einen Mann erfasst hatte, zieht die Polizei nun Konsequenzen: Sie will Bahnübergänge in Zukunft verstärkt überwachen. Dazu sollen auch zivile Beamte eingesetzt werden.

Laut Angaben der Polizei hätten im Zuge der Ermittlungen zahlreiche Zeugen berichtet, dass immer wieder Personen zu Fuß oder gar mit Zweirädern die Übergänge trotz geschlossener Schranken und roten Lichtzeichen überqueren. Deshalb weist die Polizei darauf hin, dass die verbotene Überquerung nicht nur Gefahr für die Person selbst birgt.

Auch die Notbremsung der Bahn kann für die Fahrgäste im Zug gefährlich werden. Ältere Menschen und Kinder könnten sich dann nur schwer festhalten. Außerdem bestehe die Möglichkeit, dass ein Zug dadurch entgleist, wie die Polizei mitteilt.

Für das verbotswidrige Überqueren von Bahnübergängen winkt demjenigen ein hohes Bußgeld nach § 19 der Straßenverkehrsordnung: Das Bußgeld kann sich auf bis zu 350 Euro belaufen. Hat der Betroffene einen Führerschein, gibt es zusätzlich vier Punkte in Flensburg. Wer einem solchen Verstoß mit einem Kraftfahrzeug begeht, dem drohen 700,- Euro Geldbuße, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. (ksta)