Die SPD fordert eine Begründung dafür, warum der Rhein-Sieg-Kreis Einfluss und Gestaltungshoheit für das Grundstück freiwillig abgeben will.
Gegen Ankauf gestimmtDas sagt der Rhein-Sieg-Kreis zum Flugplatz-Grundstück in Hangelar

Ein 3000 Quadratmeter großes Grundstück auf dem Flugplatz Hangelar soll verkauft werden. (Archivbild)
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Die Diskussion um den Kauf eines 3000 Quadratmeter großen Grundstücks am Flugplatz Hangelar geht weiter. Im Fokus stehen eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung und das Votum des Rhein-Sieg-Kreises. Die Kreisverwaltung sieht sich dem Vorwurf fehlender Transparenz ausgesetzt.
In der Debatte geht es, wie berichtet, um den möglichen Kauf der Immobilie durch die Flugplatzgesellschaft. Die bisherigen Eigentümer wollen das Grundstück an der Richthofenstraße, auf dem auch die Flugplatzwerft steht, verkaufen. Die Flugplatzgesellschaft Hangelar, bestehend aus den Anteilseignern Stadt Bonn (Stadtwerke Bonn, 49,6 Prozent), Rhein-Sieg-Kreis (38,4 Prozent), Stadt Sankt Augustin (zehn Prozent) und Fliegergemeinschaft Hangelar (zwei Prozent), hat dafür ein Ankaufsrecht, das auch ausgeübt werden soll. Dafür stimmte die Gesellschafterversammlung in einer Sitzung am 12. Dezember mehrheitlich. Als einziger Anteilseigner votierte die Kreisvertretung gegen die Wahrnehmung dieses Ankaufsrechts.
SPD-Kreistagsfraktion fordert Transparenz um Grundstücks-Diskussion in Hangelar
Die SPD-Kreistagsfraktion hat die Kreisverwaltung jüngst in einem Antrag zur kommenden Sitzung des Kreisausschusses zu vollständiger Transparenz über den Vorgang aufgefordert, weil sich, so die Vorsitzende Sara Zorlu, offene Fragen, unter anderem zum Abstimmungsverhalten der Kreisvertretung sowie zu einem weiteren Kaufinteressenten, stellten.
Hätten auch die Stadtwerke Bonn (SWB), die größter Anteilseigner sind, gegen die Ausübung des Ankaufsrechts gestimmt, wäre ein anderer Kaufinteressent direkt begünstigt worden. Eine entsprechende Anweisung an die Stadtwerke Bonn durch den Referenten des Bonner Oberbürgermeisters Guido Déus hatte ein Compliance-Verfahren der Stadtwerke zur Folge, aufgrund eines „unangemessenen Einflussnahmeversuchs“. Die SWB-Vertreter kamen der Anweisung nicht nach.
Wir wollen Klarheit und Transparenz für die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis, was dieses Thema angeht.
Die Vertretung für den Rhein-Sieg-Kreis soll sich, wie die Redaktion erfuhr, zunächst in einer außerordentlichen Sitzung der Gesellschafterversammlung Anfang Dezember einmütig mit den anderen Anteilseignern für die Ausübung des Ankaufsrechts ausgesprochen haben. Zehn Tage später jedoch, in der tatsächlichen Abstimmung, soll sie dagegen votiert haben – als einziger der Anteilseigner. Darüber fordert die Kreistags-SPD Aufklärung. Denn der Vorgang sei, so Sara Zorlu, Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag, nicht nachvollziehbar. „Wir wollen Klarheit und Transparenz für die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis, was dieses Thema angeht.“
Dass die Kreisvertretung sich in der Sache widersprüchlich verhalten habe, dementiert Rita Lorenz, die Sprecherin der Kreisverwaltung: „Die Position des Kreises zur Ausübung des Ankaufsrechts hat sich im Laufe des Prozesses nicht verändert“, teilte sie auf Anfrage der Redaktion mit.
Rhein-Sieg-Kreis nennt wirtschaftliche Gründe für Ablehnung des Ankaufsrechts
Für Sara Zorlu ist der mögliche Positionswechsel jedoch nicht das Entscheidende. „Es geht darum, transparent zu zeigen, warum man von einem Ankaufs-/Vorkaufsrecht Abstand nimmt; warum man Gestaltungshoheit und Einfluss freiwillig abgibt.“ Und das, obwohl noch sechs Monate Zeit seien, Vor- und Nachteile eines tatsächlichen Ankaufs abzuwägen. Während im Gegenzug ein anderer Kaufinteressent einen direkten Vorteil aus einem Verzicht gezogen hätte. Dabei soll es sich um den Geschäftsführer des Busunternehmens Univers, Eberhard Penz, handeln, der in Sankt Augustin lebt und der CDU vor einigen Jahren eine erhebliche Summe Geld gespendet hat.
Die Kreissprecherin erklärte, dass es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch zu viele offene Fragen gegeben habe, weshalb gegen eine Wahrnehmung des Ankaufsrechts gestimmt worden sei. „So war unter anderem nicht rechtlich gesichert, ob sich eine Ausübung des Ankaufsrechts nur auf das Grundstück bezieht, oder auch das dort aufstehende Werftgebäude einschließen würde“, so Rita Lorenz. „Nach Auffassung einer externen Rechtsberatung ist letzteres mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall. Des Weiteren konnte aufgrund des Fehlens wesentlicher Rahmendaten die Wirtschaftlichkeit nicht belegt werden.“
Die Namen der weiteren Kaufinteressenten seien der Kreisverwaltung bekannt. Sie könnten jedoch „vor dem Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit der Belange von Tochterunternehmen und auch wegen schutzwürdiger Interessen Dritter“ nicht genannt werden, so die Sprecherin. Die Parteispende von Univers-Geschäftsführer Eberhard Penz über rund 30.000 Euro an die CDU aus dem Jahr 2020, auf die die SPD-Kreistagsfraktion in ihrem Antrag hinweist, sei der Kreisverwaltung zuvor nicht bekannt gewesen. Diese Spende ist aber im Rechenschaftsbericht der CDU für das Jahr 2020 vermerkt.
Sara Zorlu sieht die Transparenz daher gerade jetzt als besonders wichtig an: „Wenn ein bekannter CDU-Spender ein Kaufinteresse hat, dann muss das noch transparenter gemacht werden. Es kann nicht sein, dass jemand, der sich offenbar einen privaten Flugplatz schaffen will, einen Vorteil durch diese Entscheidung bekommt.“
Hintergrund und Auslöser des Konflikts ist das Compliance-Verfahren der Stadtwerke Bonn gegen den Bonner Oberbürgermeister Guido Déus. Dessen Referent, Christian Siegberg, soll die Stadtwerke als Anteilseigner der Flugplatzgesellschaft angewiesen haben, in der Gesellschafterversammlung gegen die Ausübung des Ankaufsrechts zu stimmen, obwohl ein weiterer Kaufinteressent dadurch direkt begünstigt worden wäre. Die Stadtwerke kamen dieser Anweisung nicht nach, stimmten für die Ausübung des Ankaufsrechts und schalteten eine Anwaltskanzlei ein, um den Vorgang zu prüfen.
Der Bonner Oberbürgermeister Guido Déus habe, nachdem die Compliance-Vorwürfe bekannt wurden, das städtische Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt, um eventuelle Compliance-Verstöße handelnder Personen aufzuklären und zu bewerten. Das teilte die Stadt Bonn auf Anfrage der Redaktion mit.

