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Psychische ErkrankungAngeklagter aus Sankt Augustin nach Schüssen auf Nachbarin freigesprochen

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Der Angeklagte nimmt seit seinem achten Lebensjahr Amphetamine.

Amphetamin liegt bei einer Pressekonferenz der Generalzolldirektion im Zollkriminalamt zu einem Schlag gegen Organisierte Kriminalität auf einem Tisch

Der Angeklagte nimmt seit seinem achten Lebensjahr Amphetamine. (Symbolbild)

Das Gericht befand den Angeklagten für strafunfähig, weil er an einer „Wahnsymptomatik“ leide. Ein angeordneter Entzug versprach keinen Erfolg.

Der Mann, der am 28. November 2023 in einer kommunalen Unterkunft in Sankt Augustin auf eine Nachbarin zwei Stahlkugeln geschossen hat, kann für diese und weitere Angriffe, die er gegen die Frau unternommen hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Weil er unter einer drogenbedingten „Wahnsymptomatik“ leide, sei er nicht fähig, das Unrecht seiner Taten einzusehen, urteilte die 3. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts und sprach den 35-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei.

Angeklagter hört manchmal Stimmen nach Einnahme von Amphetaminen

Der gebürtige Pole nimmt nach eigenen Angaben seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig Amphetamine, seit fünf Jahren lebt er mit den Eltern und zeitweise auch der jüngeren Schwester in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung in dem städtischen Wohnheim, ohne Freunde und sozial isoliert werkelt er im Keller der Unterkunft an Fahrrädern und hört dabei lauten Polen-Rap – zum Ärger der Nachbarn, die deswegen wiederholt Polizei und Ordnungsamt gerufen haben. Wenn er „schlechte Amphetamine“ konsumiert habe, höre er Stimmen, die ihm unter anderem erzählten, sein Vater beute Frauen sexuell aus, berichtete der Angeklagte im Prozess.

Am 28. November 2023 feuerte er morgens gegen 8.35 Uhr aus einer Schreckschusspistole zwei Stahlgeschosse, sogenannte Diabolos, auf die 46-jährige Nachbarin, die ahnungslos ihre Wohnung geöffnet hatte. Eine Kugel traf sie im Knie, die andere prallte an der Tür ab.

Angeklagter bedrohte Nachbarin mehrmals

Der Angeklagte bestritt die Tat, das leicht verletzte Opfer hatte ihn trotz seines vermummten Gesichts erkannt; zudem fand die Polizei die Maske, Munition und eine Luftdruckpistole in seinem Zimmer. Monate später, im Februar 2025, baute er sich in der Waschküche mit einem Teleskopschlagstock und einem Stuhl in den Händen vor der Frau auf und bedrohte sie.

Ein ähnlicher Vorfall wiederholte sich am 18. April vergangenen Jahres, ebenfalls im Keller. Zu der Zeit hatte ihm das Amtsgericht Siegburg jeglichen Kontakt zu der Nachbarin untersagt, er hielt sich aber nicht an das Verbot.

Nach der Befragung eines Sachverständigen kam die Kammer jetzt zu dem Urteil, der Angeklagte habe die Taten als Folge einer durch Drogen ausgelösten Psychose begangen, deswegen sei er nicht schuldfähig. Da er aber nicht dauerhaft krank sei, könne er nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.

Gleichwohl sei er „vulnerabel“, sagte Kammervorsitzende Claudia Gelber, das heißt, die Krankheit könne wieder ausbrechen, wenn er nicht an sich arbeite, appellierte sie an den 35-Jährigen, sich endlich um sich zu kümmern. Das gelte auch für den Kampf gegen die Drogensucht. Eine  gerichtliche Anordnung, in eine Entzugsklinik zu gehen, habe wenig Erfolgsaussichten, weil er Therapien abgebrochen habe und zudem schlecht Deutsch verstehe. Gelber abschließend: „Wir überlassen Sie jetzt Ihren Händen“.