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Erfolg vor GerichtBiologe darf weiter an Teichen in Sankt Augustin arbeiten

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Ein Moorfrosch (Rana Arvalis) in grüner Farbvariante sitzt in einem Teich.

Der Sankt Augustiner Biologe darf seine Arbeiten an neuen Teichen für Amphibien fortsetzen. (Symbolbild)

In einem Eilverfahren entschied das Kölner Verwaltungsericht gegen das Verbot vom Bau eines Biotops der Stadtverwaltung Sankt Augustin.

Der Diplombiologe Andreas Fey hat in erster Instanz seine Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Stadt Sankt Augustin gewonnen. Diese hatte seine Arbeiten an neuen Teichen für Amphibien am Butterberg (wir berichteten) mit dem Hinweis auf eine fehlende Bauvoranfrage gestoppt. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, die Stadt Sankt Augustin habe den Bau des Biotops mit ihrer Ordnungsverfügung vom 7. November 2022 nicht sofort vollziehbar verbieten dürfen.

Die Errichtung der Teichanlage sei mit der konkreten Bauabsicht nach der Bauordnung genehmigungsfrei. Auch der Flächennutzungsplan stehe der Bauausführung nicht entgegen.

Sankt Augustin: Teiche können fertig gestellt werden

Fey rechnet jetzt trotz eines möglichen Widerspruchs der Stadt mit einem Ausgang zu seinen Gunsten: „Die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren prägen auch die Entscheidung in der Hauptsache, so dass das Verwaltungsgericht nach dem gegenwärtigen Stand der Tatsachen und gewechselten Argumente in der Hauptsache wohl nicht anders entscheiden wird.“

Nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage könnten die Teichen also fertiggestellt werden. Und damit will er schnell beginnen. „Wir schauen jetzt nach vorne“, sagt Fey. Bald beginne die Laichzeit, „und Frösche, Kröten und Molche freuen sich sicher über neue Gewässer.“ Er hatte schon in direkter Nähe vor einigen Jahre flache Teiche angelegt, die immer voller Amphibien seien. Fey: „Vielleicht finden sich bald sogar, der Nahrungskette folgend, die seltenen Ringelnattern in dem neuen Gebiet.“ (vr)

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