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GerichtsbeschlussNaturschützer stoppen Mahd am Butterberg in Sankt Augustin

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Das Areal am Butterberg soll bebaut werden, Naturschützer sehen den Lebensraum von Amphibien gefährdet.

Das Areal am Butterberg soll bebaut werden, Naturschützer sehen den Lebensraum von Amphibien gefährdet und pochen auf den Artenschutz.

Ein „Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichtes verschafft laut BUND den Jungfröschen und Jungkröten Zeit, den Landlebensraum zu erkunden.

Im Streit um den Sankt Augustiner Bebauungsplan „Butterberg“ gab es einen weiteren Schlagabtausch zwischen dem BUND und den Behörden. Am Montag, 16. Juni, hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln laut BUND-Sprecher Achim Baumgartner in der Frage, ob in der Planung der Artenschutz ausreichend berücksichtigt worden ist, einen sogenannten Hängebeschluss gefasst. Trotzdem seien am Tag darauf Rückschnittmaßnahmen auf dem Gelände vorgenommen worden. Ein Naturschützer habe die Arbeiten vor Ort stoppen können.

Stadt Sankt Augustin setzt Rückschnitte vorerst aus

Benedikt Bungarten, Pressesprecher der Stadt Sankt Augustin, bestätigte auf Anfrage, dass die Stadt den erneuten Rückschnitt in Auftrag gegeben hat. Im Rathaus sei zu diesem Zeitpunkt der Beschluss des Verwaltungsgerichtes noch nicht bekannt gewesen, denn die Stadt sei in dieser Sache nicht der Verfahrensgegner des BUND. Erst am Mittwoch sei man von der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises aufgrund der Kölner Entscheidung gebeten worden, die Rückschnittarbeiten bis Ende Juni auszusetzen. Das habe die Stadt dann auch zugesagt.

Der Butterberg ist auch ein Lebensraum. Andreas Fey (l.) und Achim Baumgartner, beide BUND, am Amphibienschutzzaun.

Im März kämpften die Naturschützer Andreas Fey (l.) und Achim Baumgartner gegen den Amphibienschutzzaun am Butterberg.

Bungarten betont, dass der BUND in der Angelegenheit Butterberg vor Gericht noch nie gewonnen habe. Der angesprochene Hängebeschluss bedeute lediglich, dass das Verwaltungsgericht noch etwas Zeit für seine endgültige Entscheidung benötige.

Im Februar berichtete diese Zeitung, dass der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit dem Vorstoß gescheitert ist, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen. Über das angestrengte Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan sei aber noch nicht entschieden worden, sagt Baumgartner. Darauf habe jetzt auch das Verwaltungsgericht Köln hingewiesen. „Daher war es erforderlich, zusätzlich zum Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht einen Rodungsstopp für das Baugebiet beim Verwaltungsgericht Köln zu beantragen.“

Den erreichten Aufschub wertet Baumgartner als „enormen Gewinn für die Tiere vor Ort“, denn die ersten Jungfrösche und Jungkröten verließen gerade das Wasser, um den Landlebensraum für sich zu entdecken. „Nun wird bis zur Entscheidung im Eilverfahren zu klären sein, welche Bedeutung das geplante Baufeld für die Amphibien als Lebensraum hat und ob dessen Beseitigung zum jetzigen Zeitpunkt ohne weitere Artenschutzmaßnahmen im Umfeld statthaft sein kann.“

Auf dem Butterberg will das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unter anderem eine Testhalle bauen. Weitere Flächen sind vorgesehen für die Ansiedlung innovativer Unternehmen.