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Sexueller ÜbergriffSankt Augustiner Rentner berührt Nachbarsjungen im Intimbereich

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Das Landgericht in Bonn

Das Landgericht in Bonn

Der 65-Jährige wurde vor dem Bonner Landgericht zu anderthalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

„Papa, der Onkel hat meinen Penis angefasst!“ Als der Vater eines achtjährigen Schülers am Abend des 29. März 2024 von der Arbeit nach Hause kam, schrillten bei ihm sofort sämtliche Warnsirenen.

Der von der Mutter des Kindes getrennt lebende Sankt Augustiner war an jenem Samstag überraschend zu seiner Arbeitsstelle gerufen worden und hatte den befreundeten Nachbarn gefragt, ob der so lange auf seinen Sohn aufpassen könne. Der Rentner bejahte, und während des Tages kam es zu einem sexuellen Übergriff, für den der Rentner sich nun vor dem Bonner Landgericht verantworten musste: Er wurde vor der 2. Großen Strafkammer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Vorfall währte nur wenige Sekunden

Der Vorfall währte nur wenige Sekunden, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilbegründung darlegte. Nachdem der Vater morgens zur Arbeit gegangen war, habe der Junge mit dem Angeklagten auf der Couch platzgenommen und man habe gemeinsam ein oder zwei Filme geschaut. Dabei soll der Rentner das Kind zunächst an Rücken und Bauch gekrault haben.

Dann habe der 65-Jährige aber seine Hand auch unter die Pyjamahose des Kindes geschoben und dessen Penis berührt. Der Junge, dem die Situation unangenehm war, wie er später aussagte, ließ den Nachbarn wissen, dass er das nicht wolle. Daraufhin hörte der Rentner sofort auf.

Den Nachbarn sofort zur Rede gestellt

Nachdem der Junge seinem Vater abends von dem Vorfall berichtet hatte, stellte der den Nachbarn sofort zur Rede: Das sei ein Missverständnis, erwiderte der Rentner. Ihm sei wohl beim Kraulen mal kurz die Hand verrutscht. Der Vater blieb aber misstrauisch und nachdem sein Sohn einige Tage darauf auch seiner Mutter von dem Vorfall berichtet hatte, erstattete er bei der Polizei Anzeige gegen den Nachbarn. Das Kind lebt unter der Woche bei der Mutter und wird regelmäßig an den Wochenenden von seinem Vater betreut.

Bis zum Tattag war der Rentner gut mit dem Nachbarn befreundet; er kennt das Kind seit dessen Geburt. Es war auch nicht das erste Mal, dass der nicht vorbestrafte Ruheständler auf den Jungen aufpasste, beide hätten zuvor auch regelmäßig im Garten zusammen gespielt, führte die Richterin aus.

Vor Gericht brauchte der Angeklagte zunächst etwas Zeit, bevor er sich zu dem Übergriff bekannte. Erst nachdem ein Video gezeigt wurde, in dem das Kind den Polizeiermittlern den Vorfall schilderte, gestand er die Tat. Damit ersparte er dem mittlerweile zehnjährigen Jungen eine weitere Aussage. Neben der Bewährungsstrafe sprach das Gericht auch ein Kontaktverbot aus.