Wer hat das Foto eines Transports ins Konzentrationslager auf Instagram volksverhetzend kommentiert? Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld.
„Mein Instagram-Konto wurde gehackt“Troisdorfer wegen volksverhetzendem Kommentar vor Gericht

Um antisemitische Äußerungen ging es vor dem Amtsgericht Siegburg.
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Aufgebracht reagierte der Angeklagte auf die Anklageschrift. Deutlich machte er seine Angst vor dem sozialen Abstieg. Mehr als ein Jahrzehnt sei er „ganz unten“ gewesen, erst seit fünf Monaten habe er wieder eine Arbeitsstelle und eine Perspektive auf ein besseres Leben – und nun stehe er erneut vor Gericht. Der 51-Jährige soll einen volksverhetzenden Kommentar auf Instagram veröffentlicht haben, was er vehement bestritt.
Unter einem Foto, das einen Zugwaggon mit der Aufschrift „Judenrampe Auschwitz“ zeigt, soll der gelernte Elektroinstallateur sich im Jahr 2024 antisemitisch geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft wertet die Veröffentlichung als geeignet, „Hass aufzustacheln“. „Ich bin weder links-versifft noch rechtsorientiert und würde so etwas niemals verbreiten“, sagte der Troisdorfer während der Hauptverhandlung am Siegburger Amtsgericht. „Ich fühle mich angegriffen. Ich glaube, ich brauche einen Rechtsbeistand, aber den kann ich mir nicht leisten.“
Eine solche Äußerung würde ihn die Stelle kosten, sagte der Troisdorfer
Richter Herbert Prümper versuchte, den Mann zu beruhigen. Das Gericht müsse eine Beweisaufnahme durchführen, ihm eine Tat zweifelsfrei nachweisen, falls er kein Geständnis ablegt. „Bislang bin ich noch immer verurteilt worden, wenn ich vor Gericht stand“, erwiderte der 51-Jährige, der unter anderem wegen Betäubungsmittelbesitzes vorbestraft ist und bereits Haftstrafen verbüßt hat.
Wer aber den üblen Spruch in seinem Namen veröffentlicht hat, ist unklar. Der Angeklagte vermutet, dass sein Account gehackt wurde und jemand einen Zweitaccount mit seinen Daten angelegt hat. Möglich sei aber auch, dass ein früherer Bekannter sein Handy genutzt habe, während er bei ihm im Wohnzimmer saß. „Im Jahr 2024 stand ich noch voll unter Alkohol. Ich war nicht ganz zurechnungsfähig. Aber ein Rassist bin ich nicht.“
Verfahren wird eingestellt – Richter betont, das sei kein Freispruch
Seine Sucht führte zur Trennung und zeitweise zur Obdachlosigkeit. Im betreuten Wohnen versucht er nun, wieder auf die Beine zu kommen. Um seine Schulden abzutragen, hat er Privatinsolvenz angemeldet und erhält daher nur einen Teil seines Arbeitslohns; der Rest wird direkt einbehalten. Eine solche Äußerung würde ihn die Stelle kosten, das dulde sein Arbeitgeber nicht. „Ich bin froh, dass mir einer einen Job gegeben hat.“
Laut Staatsanwaltschaft wäre ein Nachweis, ob die Nachricht überhaupt von seinem Handy geschickt wurde, fast zwei Jahre nach der Tat nur sehr aufwendig zu ermitteln, wenn überhaupt. Auch wer damals alles Zugriff auf das Mobiltelefon hatte, ist nach der Einlassung des Angeklagten nicht mehr herauszufinden.
Den Vorschlag von Richter Herbert Prümper, das Verfahren einzustellen, nahmen alle Beteiligten an. „Das wäre kein Freispruch, aber auch keine Verurteilung“, sagte er zum Angeklagten. Der stimmte sichtlich erleichtert zu. Morgen dürfe er also wieder zur Arbeit gehen, meinte er zum Abschied: „Heute habe ich mir Urlaub genommen.“

