Sieben Jahre Gefängnis für schwere räuberische Erpressung erwarten den Angeklagten. Das Opfer: die Mutter seiner Ex-Freundin.
„Geld, Gold, Tresor“Gericht verurteilt Angeklagten wegen bewaffneten Überfalls auf eine Rösrather Seniorin

Der Angeklagte beteuert, sein Komplize habe die Seniorin mit der Waffe bedroht. Das Gericht glaubt ihm. (Symbolbild)
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Als es an jenem Julinachmittag vergangenes Jahr an der Haustür klingelte, glaubte die damals 76-Jährige, das sei ihre jüngere Tochter mit den Enkelkindern. Doch als sie die Haustür öffnete, schaute die Frau in den Lauf einer Pistole, die ihr ein unbekannter Mann schließlich vor die Stirn hielt, sie so zurück in den Hausflur drängte und forderte: „Geld, Gold, Tresor!“
Am Montagnachmittag verurteilte das Kölner Landgericht nun den früheren Freund (52) der älteren Tochter des inzwischen 77-jährigen Opfers wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub zu sieben Jahren Haft. Zwar glaubte das Gericht dem Angeklagten, dass er nicht persönlich den Raub durchgeführt hatte. Das war vermutlich ein Komplize (31), der inzwischen auch aufgrund der Einlassung des 52-Jährigen verhaftet wurde und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet.
Eine Überwachungskamera filmte den Täter auf der Flucht
„Dem Augenschein nach sind wir der Meinung, dass die Bilder aus der Überwachungskamera eher zu dem Komplizen passen“, sagte Dr. Wolfgang Schorn, Vorsitzender der 27. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung. Eine Überwachungskamera hatte den Täter auf der Flucht gefilmt. Der mutmaßliche Komplize war am vergangenen Verhandlungstag als Zeuge geladen, hatte vor Gericht aber geschwiegen (wir berichteten). Dennoch war aus Sicht der Kammer der Besuch des 31-Jährigen nicht völlig umsonst, habe sich die Kammer so doch ein Bild vom Aussehen, der Größe, den Bewegungsabläufen und der Aussprache des Mannes machen können.
Zunächst blieb aber unklar, wann der 31-Jährige vor dem Kölner Landgericht stehen wird. Die Geschichte, dass vom Angeklagten „nur“ ein Einbruch geplant gewesen sei, kaufte das Gericht dem 52-Jährigen nicht ab. Zum einen zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte auch alleine hätte ausbaldowern können, wie man am besten in das Haus hätte einsteigen können. Hierzu hole man keinen Mittäter ab, der rund zwei Stunden mit dem Auto entfernt wohne. „Das macht keinen Sinn“, zeigte sich Schorn überzeugt.
Der Angeklagte war hoch verschuldet
Das Gericht glaubte dem Angeklagten ebenfalls nicht, dass er erst nach dem Überfall bemerkt habe, dass der Mittäter bewaffnet gewesen sei. „Sie sagten, der habe auf der Flucht im Auto die Waffe plötzlich aus der Umhängetasche gezogen“, sagte Schorn an den 52-Jährigen gewandt. „Aber auf dem Überwachungsvideo war keine Umhängetasche beim Täter zu sehen. Auch die Geschädigte konnte sich an keine Umhängetasche erinnern“, so der Vorsitzende weiter. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass die Uhr tickte, und der Angeklagte dringend Geld brauchte. Denn zum einen drückten ihn Schulden in Höhe von 100.000 Euro. Zum anderen war ihm und seiner Familie für den 15. Juli 2025 eine Wohnungsräumung angedroht. „Faktor Zeitdruck: Man musste ja für den nächsten Tag Geld besorgen. Das Wasser stand ihnen bis zum Hals, darum musste was geschehen“, so Schorn.
Das Gericht hielt dem Angeklagten seine Reue und die niedrige Beute in Höhe von rund 2500 Euro zugute. Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht jedoch Vorstrafen wegen Betrugs. Ebenfalls negativ zu Buche schlug die Waffe: „Die Waffe hat ein zusätzliches Übel ausgelöst, indem man der Geschädigten die Waffe an den Kopf gehalten hat“, sagte der Richter. Zwar habe die Geschädigte bei ihrer Aussage den Eindruck gemacht, das Tatgeschehen gut verkraftet zu haben. Dennoch gelte: „Das geht alles gar nicht. Die Eltern der Ex-Freundin auszurauben, das habe ich auch noch nicht gesehen“, so der Vorsitzende.
