Abo

Urteil nach Messerangriff15-Jähriger muss in Haft – Vater auf der Flucht

2 min
Landgericht Essen

Ein 15-Jähriger hatte einen Mitschüler niedergestochen. Dafür muss er ins Jugendgefängnis. (Symbolfoto)

Nach einer Messerattacke auf einen Mitschüler in Hattingen muss ein 15-Jähriger in Haft. Sein Vater ist nach seiner Verurteilung geflohen.

Ein 15-Jähriger wurde am Freitag in Essen vom Landgericht zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Grund war ein potenziell tödlicher Angriff mit einem Messer vor einem Gebetshaus in Hattingen. Am 5. Oktober des Vorjahres hatte der deutsch-türkische Jugendliche einem Klassenkameraden gleichen Alters dreimal in den Rücken zugestochen. Eine der Wunden verletzte die Lunge des Opfers.

Als Motiv für die Tat nannte das Gericht eine Auseinandersetzung um ein Mädchen, auf das beide Heranwachsende einen Anspruch erhoben. Bei der Bekanntgabe des Urteils äußerte sich Richter Lukas Hempel dazu unmissverständlich: „Das Mädchen gehört niemandem – nur sich selbst.“

Flucht des Vaters und internationaler Haftbefehl

Auch der 41-jährige Vater des Verurteilten stand vor Gericht und erhielt eine vierjährige Haftstrafe für die Unterstützung des versuchten Tötungsdelikts. Ihm wird zur Last gelegt, seinem Sohn ein Signal gegeben zu haben, als das Opfer das Gebetshaus verließ. Der Mann war zur Verkündung des Urteils allerdings nicht erschienen. Er hat sich während des Verfahrens abgesetzt, weshalb nun international nach ihm gefahndet wird.

Ein 44-jähriger Onkel des Jugendlichen, der ebenfalls angeklagt war, bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er durch sein Warten im Fluchtfahrzeug die gefährliche Körperverletzung unterstützte. Es konnte dem Mann laut Urteil aber nicht bewiesen werden, dass er Kenntnis von der geplanten Messerattacke hatte.

Die gesprochenen Urteile haben noch keine Rechtskraft erlangt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.