Im Prozess am Waldbröler Amtsgericht wegen Verleumdung berichtete die Geschädigte von Nachstellungen. Der Prozess wird eingestellt.
Amtsgericht„Dieser Mann terrorisiert mich seit fünf Jahren“ – Prozess gegen einen Morsbacher

Der Angeklagte darf während eines Zeitraums von sechs Monaten keinen Kontakt mit der Geschädigten aufnehmen.
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Ein 30-Jähriger aus Morsbach musste sich wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Er soll am 29. Oktober 2024 eine E-Mail an den Arbeitgeber der Geschädigten geschickt haben, in der der Angeklagte die junge Frau der Verbreitung pornografischer Schriften als auch des Konsums von Betäubungsmitteln beschuldigte. Da sie unter anderem auch mit Jugendlichen beruflich zu tun hat, sei solch ein Verhalten nicht akzeptabel. Um seine Anschuldigungen zu untermauern, hatte der Angeklagte zudem der Mail ein Foto beigefügt, das die Geschädigte in einer intimen Situation zeigen soll. Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Schlaflosigkeit und Angst
Die Geschädigte indes rang im Zeugenstand um Fassung. Den Tränen nah, schilderte sie: „Dieser Mann terrorisiert mich seit fünf Jahren. Ich kann nicht schlafen, habe Angstzustände. Ich bin seinetwegen mehrmals umgezogen, habe mein Auto verkauft, mich völlig zurückgezogen und viele meiner Freunde verloren.“ Dabei habe 2021 alles ganz harmlos angefangen. Man begegnete sich auf der Arbeitsstelle bei der Raucherpause und kam ins Gespräch. „Eines Abends gingen wir gemeinsam nach Hause, weil wir in die gleiche Richtung mussten. Als er mich dann aber zum Abschied umarmen wollte, wich ich zurück, das ging mir dann doch zu weit.“
Dann habe ihr Leidensweg begonnen. Sie könne zwar nur Indizien vorlegen, aber sie überreichte dem Staatsanwalt einen dicken Ordner mit mehreren hundert Screenshots vom Versuch, über zahlreiche unterschiedliche Accounts in Kontakt mit ihr zu treten. „Ich habe ihn abgewiesen und damit ist er nicht klar gekommen“, sagte sie – davon überzeugt, dass der Angeklagte hinter all den Accounts mehrerer Social-Media-Kanäle stecke.
Schwierige Beweislage
„Ich habe dann meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass er mich terrorisiert. Ihm wurde dann gekündigt. Die Mail mit den falschen Anschuldigungen gegen mich muss eine Art Racheakt von ihm gewesen sein.“ Den Anschuldigungen gegen sie wurde kein Glauben geschenkt und in Rücksprache mit ihrem Chef erstattete sie Anzeige.
Der Terror aber habe nicht aufgehört. Noch im Juli dieses Jahres habe sie weitere Accounts blockiert – alleine auf TikTok seien es mittlerweile mehr als 100. „Bitte machen sie irgendwas!“, flehte die Geschädigte im Zeugenstand: „Ich will doch einfach nur in Ruhe gelassen werden. Ich traue mich manchmal mehrere Tage lang nicht aus der Wohnung.“
Zwar lässt sich die E-Mail-Adresse auch in einem der zahlreichen Account-Namen, die sie blockiert hatte, wiederfinden. Doch das reiche nicht aus, dem Angeklagten zweifelsfrei den Vorwurf der Verleumdung nachzuweisen, waren sich Richter Dr. Malte Zurbrügg, der Staatsanwalt und auch der Verteidigter einig. „Ich fand die Zeugin sehr authentisch und es spricht tatsächlich vieles dafür, dass mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat. Aber die Beweislage ist mehr als schwierig“, sagte der Verteidiger, der eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage in Betracht zog.
Der Staatsanwalt erklärte, dass er mit der Vorgehensweise einverstanden ist, aber den Informationen, die die Geschädigte gesammelt und ihm überreicht hat, nachgehen muss. Weitere Verfahren seien nicht auszuschließen.
Dieses Verfahren aber wurde nun vorläufig eingestellt und der Angeklagte darf während eines Zeitraums von sechs Monaten weder versuchen, über Social Media mit der Geschädigten Kontakt aufzunehmen, noch sich ihr oder ihrem Arbeitsplatz nähern.
