Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 22 Personen der stadtbekannten Großfamilie wegen der Gewalttaten in einer Shisha-Bar in Opladen in der Uhlandstraße zu Ostern.
Hunderte StraftatenDie lange kriminelle Liste Leverkusener Clanmitglieder

Immer wieder gibt es Gerichtsverhandlungen mit der Großfamilie, hier am Landgericht Köln, wo Giuliano (23) Goman und Christopher Goman zu zehn und elf Jahren Haft wegen Enkeltricks verurteilt wurden.
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In einer Antwort auf eine kleine Anfrage hat das NRW-Justizministerium Details aus der Welt der Großfamilie veröffentlicht. Anlass war die Feier der Großfamilie Goman zum Ende der Haft von Michael Goman, „Don Mikel“, in Opladen in der Uhlandstraße in der Nacht zu Ostermontag. Die Polizei hatte die Feier wegen Ruhestörung auflösen wollen, daraufhin eskalierte die Situation. Die Gäste wurden gewalttätig und verletzten mehrere Polizisten: Eine Beamtin wurde durch einen Glasflaschenwurf schwer im Gesicht verletzt, zwei Zähne wurden ihr ausgeschlagen. Ein Polizist erlitt einen Armbruch, eine weitere Polizistin Schnittverletzungen.
Gegen 22 Mitglieder der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie wurden daraufhin Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands eingeleitet. Die kleine Anfrage im Landtag hat die AfD-Fraktion gestellt.
21 der 22 nach dem Opladener Gewaltexzess Beschuldigten sind polizeibekannt
In der Antwort aus dem Ministerium sind die polizeibekannten Taten der 22 Familienmitglieder aufgelistet, gegen die ermittelt wird; die jeweiligen Auflistungen der Straftaten sind wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten anonym. Aus der Antwort auf die Anfrage geht hervor, dass 21 der 22 Clan-Mitglieder, gegen die wegen des Gewaltexzesses zu Ostern ermittelt wird, polizeibekannt waren. Nur eine Person hat bisher keine Straftat im Polizeiregister stehen.
Die längste Liste an Straftaten hat ein Clanmitglied, gegen das alleine 28 Mal wegen Diebstahls ermittelt wurde. Die weitere Auflistung klingt nach dem Lebenslauf eines wahrhaftigen Berufsganoven: vier Bandendiebstähle, viermal Raub, davon einmal schwerer Raub, zwölf vorsätzliche Körperverletzungen und neun gefährliche Körperverletzungen (zum Beispiel mit Waffen), neun besonders schwere Diebstähle, sechs Wohnungseinbrüche, fünf Beleidigungen, fünf Sachbeschädigungen, vier Betäubungsmitteldelikte, drei Hausfriedensbruchsdelikte, zwei Bedrohungen, zweimal entfernte er sich unerlaubt von einem Unfallort.
Sodann folgen: Beleidigung auf sexueller Grundlage, Erschleichung von Leistungen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Missbrauch von Ausweispapieren, Nötigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschen einer Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, und einmal wollte die Person ein Auto zulassen ohne Fahrerlaubnis. Noch einmal: Diese Auflistung bezieht sich auf die Straftaten nur einer Person.
Die hohe Zahl der Körperverletzungen ist bei diesem Großfamilienmitglied auffällig. Andere in der Auflistung haben andere Kriminalitätsschwerpunkte: Ein Clanmitglied sammelte 43 Diebstahlsdelikte in der Datei an, hat aber „nur“ sieben Körperverletzungen im Register stehen.
Daten aus den Polizeiakten
Aufschlussreich ist an der Auflistung, dass sich die meisten der betrachteten Clanmitglieder auf Diebstahl und Betrug spezialisiert zu haben scheinen. Alleine die Diebstahlsdelikte summieren sich in der Summe bei allen 22 an der Gewalt in Opladen beteiligten Familienmitgliedern auf über 200 Eintragungen. Es gibt keinen Fall eines Tötungsdelikts, da sind die Akten der 22 Familienmitglieder sauber. Aber Sexualdelikte: Gegen eine Person, die eine Vergewaltigung und einen sexuellen Missbrauch von Kindern im Register stehen hat, wurde zusätzlich wegen des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt.
Gegen 21 der 22 Beschuldigten aus der Osternacht wurde schon polizeilich ermittelt, 17 sind vorbestraft. Das Ministerium verzichtet aber in der Antwort auf eine genaue Aufschlüsselung, weil wegen der Presseberichte zu den Gerichtsprozessen Personen erkennbar werden könnten. 20 der 22 Beschuldigten sind deutsche Staatsbürger, zwei von ihnen hätten gleichzeitig eine polnische Staatsbürgerschaft. Bei zweien sei die Frage der Staatsbürgerschaft derzeit ungeklärt.

Von-Ketteler-Straße 46, Haus der Familie Goman, wird laut Gerichtsurteil vom Staat eingezogen.
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Die langen Registerauszüge, die in Strafprozessen manchmal wie Litaneien verlesen werden, sind Prozessbeobachtern bekannt. Bei Prozessen in der jüngeren Vergangenheit ergingen vergleichsweise harte Urteile gegen kriminell organisierte Familienmitglieder mit zum Teil empfindlichen Haftstrafen. Zwei Brüder der Großfamilie sind wegen ihrer Beteiligung an Enkeltrickbetrügern zu elf und zehn Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Ein anderes Urteil verfügte im Mai 2026, dass millionenteure Immobilien und Autos der Familie eingezogen werden.
