Über Jahre erlebte das Umfeld eines 39-Jährigen aus Gummersbach, wie er im Zustand eines psychotischen Schubs randalierte.
LandgerichtAm 7. August wird entschieden, ob ein Gummersbacher in die Psychiatrie eingewiesen wird

Am Landgericht Köln soll am 7. August 2026 das Urteil fallen
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Immer wieder fiel ein 39-jähriger Bernberger durch die Maschen des Auffangnetzes für psychisch schwerkranke Menschen. Über Jahre erlebte sein Umfeld, wie er im Zustand eines psychotischen Schubs randalierte. Nach seinem Bruder und seinem Stiefvater, die nebenan wohnen, warf er Gegenstände, bedrohte sie mit einem Messer und einer Latte, zündelte an einem Möbelstück.
Die Vorfälle häuften sich und eskalierten schließlich in der Brandstiftung am Nachmittag des 10. Januar dieses Jahres, als der verwirrte Mann Feuer in dem Nebenhaus legte, das ihm der Schwiegervater zum Wohnen überlassen hat. Die Angst vor Schlimmerem wuchs. Jetzt erst wurde der 39-Jährige ein Fall für ein gerichtliches Sicherungsverfahren nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs am Landgericht in Köln.
Mutter des Beschuldigten hinterließ unglücklichen Eindruck vor Gericht
Der Gesetzgeber setzt schwerwiegende, im Zustand der Schuldunfähigkeit begangene Straftaten voraus, um einen Unterbringungsbeschluss in der geschlossenen Psychiatrie zu begründen. Die 5. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers setzte vier Verhandlungstage an, um das Verfahren auf rechtssichere Füße zu stellen. Auch im Sinne des Beschuldigten, der nicht nur sein eigenes Leben gefährdete, sondern das seiner Angehörigen und zweier älterer Nachbarinnen, die den Brand erst bemerkten, als das Haus des Mannes schon lichterloh in Flammen stand.
Einen unglücklichen Eindruck hinterließ die Mutter des Beschuldigten vor Gericht. Sie hatte ihren zweiten Ehemann, den Stiefvater des 39-Jährigen, immer wieder gedrängt, den Sohn trotz brenzliger Vorkommnisse, die sie als „Ungeschick“ herunterspielte, nicht aus dem Haus zu werfen. Doch wäre er wohnungslos geworden, hätte die Nothilfe für psychisch kranke Obdachlose greifen können, wie der Betreuer des Beschuldigten dem Gericht darlegte.
Denn die psychiatrischen Krankenhäuser, in die der Mann häufig nach Polizeieinsätzen eingewiesen wurde, gerieten zur Drehtür: Sobald er medikamentös stabilisiert war, entfiel die Handhabe, ihn festzuhalten. „Naja, das ist ein Lümmel, aber gefährlich ist der nicht“, sollen Ärzte den Betreuer abgewimmelt haben, der auf Langzeittherapie drängte. Nach einem Vorfall sexueller Belästigung habe ihn erst recht keine Einrichtung mehr aufnehmen wollen.
„Das Kernproblem ist mangelnde Krankheitseinsicht“, verdeutlichte der Betreuer, der ebenso wie der Verteidiger in der Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Chance für den 39-Jährigen sieht. Der Beschluss wird am 7. August verkündet.

